Spezialbank

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Spezialbank ist im Bankwesen ein Kreditinstitut, das nur spezifische Bankgeschäfte anbietet und/oder mit bestimmten Kundengruppen zusammenarbeitet. Gegensatz ist die Universalbank.

Allgemeines[Bearbeiten]

Während in Deutschland kaum rechtliche Beschränkungen vorliegen und theoretisch alle Kreditinstitute Universalbanken sein könnten, ist im Trennbankensystem eine Spezialisierung aller Banken gesetzlich vorgeschrieben oder historisch gewachsen. Das Spezialbankensystem baut auf eine starke Aufgabenteilung und Spezialisierung auf. Das hat zur Folge, dass ein Kunde mit universeller Nachfrage nach heterogenen Bankdienstleistungen diese nicht bei einer einzigen Bank befriedigen kann, sondern mit mehreren Instituten in Beziehung treten muss.

Bei Gründung der Bundesbank zählte diese in ihrem ersten Monatsbericht vom Januar 1949 insgesamt 44 Spezialbanken mit 12 Zweigstellen. Die Deutsche Bundesbank verwendete später den Begriff Spezialbank in ihrer Bankenstatistik nicht mehr. Anstatt dessen aggregiert sie die 122 Spezialbanken in Realkreditinstitute (17), Bausparkassen (21), „Banken mit Sonderaufgaben“ (19) und Sonstige (65). Der Begriff der Spezialbank ist jedoch wesentlich umfassender als diese Aufzählung, denn darüber hinaus sind bankbetrieblich noch weitere Arten zu berücksichtigen.