Staat Palästina

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Der Staat Palästina (arab. Daulat Filasṭīn) wird international mehrheitlich als staatliche Einheit anerkannt. Er wurde am 15. November 1988 in Algier von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) als Staat der Palästinenser Artikel 5 der Palästinensischen Nationalcharta vom 17. Juli 1968 definiert als Palästinenser „solche arabische Staatsangehörige, die bis zum Jahr 1947 regulär in Palästina ansässig waren, ohne Rücksicht darauf, ob sie von dort vertrieben wurden oder dort verblieben. Jedes Kind eines palästinensischen Vaters, das nach diesem Zeitpunkt geboren wurde – (sei es nun) in Palästina oder außerhalb – ist ebenfalls Palästinenser.“. Die Gründer beanspruchten das von Israel seit 1967 besetzte Westjordanland und den Gazastreifen, mit Ostjerusalem als Hauptstadt des Staatsgebiets. Da die Ausrufung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als sich die PLO im tunesischen Exil befand und keine Kontrolle über die beanspruchten Gebiete ausübte, kam dem Schritt zunächst nur symbolische Bedeutung zu. Dennoch hatten bis 1990 fast 100 Staaten einen Staat Palästina anerkannt, u.a. die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Heute erkennen Staaten den Staat Palästina an. Die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die Schweiz erkennen Palästina nicht als Staat an, pflegen jedoch diplomatische Beziehungen zu den Vertretern der Palästinensischen Autonomiegebiete.

Die PLO hatte seit 1974 als ein „Repräsentant des palästinensischen Volkes“ einen völkerrechtlich anerkannten „Beobachterstatus“ bei den Vereinten Nationen, seit 1998 konnte sie an Debatten der Generalversammlung teilnehmen, wenn auch ohne Stimmrecht. Seit dem 31.10.2011 ist Palästina Mitglied der UNESCO. Am 29.11.2012 erhielt die Vertretung der PLO den Beobachterstatus (non member observer state’ status) als Staat Palästina für die Palästinensischen Gebiete bei den Vereinten Nationen. 138 der 193 UNO-Mitglieder stimmten für eine solche Anerkennung, neun dagegen und 41 enthielten sich, darunter Deutschland.

Die PLO strebt unter Führung von Mahmud Abbas, dessen Präsidentschaft eines Staates Palästina von seiner Rolle als Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde getrennt ist, die Anerkennung eines Staates Palästina als Vollmitglied bei den Vereinten Nationen sowie die volle Souveränität über die beanspruchten Gebiete an. Inwieweit die derzeit von der PLO kontrollierte Autonomiebehörde verwaltungs- und regierungstechnisch in einem solchen Staat aufgehen oder abgelöst werden soll, ist Gegenstand organisationsinterner Debatten. Seit dem palästinensischen Bürgerkrieg (2007) sind die Palästinensischen Gebiete faktisch in den Herrschaftsbereich der radikal-islamischen Hamas im Gazastreifen und die von der Fatah der PLO kontrollierten Autonomiegebiete im Westjordanland geteilt.

Mit dem Staat Palästina eng verbunden ist das Schicksal der vor Jahrzehnten geflüchteten palästinensischen Araber. Sie und ihre Nachkommen leben mitunter bis heute in arabischen Flüchtlingslagern als Staatenlose, die von Eigentumsrechten, wirtschaftlichen Möglichkeiten, Bildungsangeboten und medizinischer Versorgung ausgeschlossen sind. Der einzige arabische Staat, der palästinensischen Flüchtlingen die volle Staatsbürgerschaft anbot, war Jordanien. Israel akzeptierte die verbliebenen Araber als Bürger mit allen juristischen und politischen Rechten.