Staatskirchenrecht

Aus Twilight-Line Medien

Als Staatskirchenrecht (auch: Religionsverfassungsrecht) bezeichnet man die staatliche Rechtsetzung gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Es ist Teil des Öffentlichen Rechts und nicht zu verwechseln mit dem Kirchenrecht, das sich eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft autonom gibt.

Einführung[Bearbeiten]

Das Staatskirchenrecht ist ein Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten. Gemeinsamer Bezugspunkt der Regelungen ist, dass die religiös-weltanschaulichen Entfaltungsmöglichkeiten des Bürgers und der entsprechenden Gemeinschaften sowie das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften geregelt werden. Die grundlegenden Entscheidungen hierzu werden in der Verfassung getroffen. Näheres wird dann im Rahmen der einfachen Gesetzgebung umgesetzt. Das Staatskirchenrecht ist mit seinen Regelungen auf die verschiedensten Gesetze verstreut (z. B. im Arbeitsrecht, Strafrecht, Baurecht, Schulrecht usw.). Es ist kein in sich geschlossenes System, sondern ergibt sich aus der Zusammenschau verschiedenster Regelungen. Es ist Ausdruck einer jahrhundertelangen Entwicklung: Der Staat beanspruchte die Hoheit und Regelungskompetenz auch über die religiösen Angelegenheiten seiner Bürger bzw. betrachtete die Religionsgemeinschaften als Teil von sich. Erst im 19. Jahrhundert entwickelte sich die umfassende Idee, dass die Religionsgemeinschaft als Teil der Gesetzgebung mitwirkt.