Suffragandiözese

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Suffragandiözese oder Suffraganbistum ist ein Verwaltungsbegriff aus dem Kirchenrecht und beschreibt in der anglikanischen und katholischen Kirche den Status einer Diözese als ein untergeordneter Teil einer Erzdiözese.

Römisch-katholische Kirche[Bearbeiten]

In der römisch-katholischen Kirche ist eine Suffragandiözese Teil einer Kirchenprovinz. Ihr Vorsteher, der Suffraganbischof, hat alle bischöflichen Rechte und Vollmachten für seine Diözese. Der Vorsteher der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz, der Metropolit, hat darüber hinaus Leitungs-, Aufsichts- und Appellationsfunktionen für die Kirchenprovinz und in gewissen Fällen für die einzelnen Suffraganbistümer, etwa bei Vakanzen.

Der Metropolit steht der Erzdiözese der Kirchenprovinz als Diözesanbischof vor und trägt den Titel Erzbischof. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz werden als „Suffragandiözesen der Kirchenprovinz“ bezeichnet.

Die beschriebene Verwaltungsstruktur der römisch-katholischen Kirche gilt weltweit.