Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen

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Die Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen (im christlich-europäischen Raum bekannt als Trennung von Kirche und Staat) beschreibt die im Zuge der europäischen Aufklärung und Säkularisierung entstandenen staatskirchenrechtlichen Modelle, in denen Staat und Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften kraft staatlicher Gesetze organisatorisch getrennt sind. Dort, wo beide Institutionen nicht voneinander getrennt sind, spricht man von Staatskirche, Staatsreligion oder Theokratie.

Die Modelle der Trennung können unterschiedlich ausgeprägt sein. Sie reichen vom Staatsatheismus – dem völligen Verbot öffentlicher Religionsausübung – über den Laizismus – die strikte Trennung – bis hin zu Kooperationsformen bei grundsätzlicher Trennung der Institutionen. Politische Theorien und Haltungen, die eine radikale Trennung zugunsten laizistischer und atheistischer Positionen in der Gesellschaft vorantreiben wollen, werden als Säkularismus bezeichnet.