Tresviri capitales

Aus Twilight-Line Medien

Die tresviri capitales waren römische Magistrate, die erstmals um 290 v. Chr. bezeugt sind. Es handelte sich um niedere römische Beamte, die Teil des Vigintisexvirats waren.

Bedeutung[Bearbeiten]

Anfänglich wurden die tresviri von den Konsuln ernannt; später, auf der Grundlage eines Gesetzes (lex Papiria), entwickelte sich das Amt zu einem Wahlamt. Sie sind auch noch unter der Bezeichnung tresviri nocturni bis in das 3. Jahrhundert n. Chr. bezeugt, obwohl mit einer Reform des Augustus die tresviri capitales in ihrem Aufgabenbereich durch das Amt des Stadtpräfekten (praefectus urbi) abgelöst wurden und an Bedeutung verloren. Theodor Mommsen sieht in den tresviri capitales Vollzugsbeamte, die durch ihr Mandat die konsularische Strafgewalt über Sklaven und Nichtbürger ausüben konnten. Nach neuerer Forschung wird den tresviri capitales jedoch zusätzlich eigenständige Polizeigewalt und Gerichtsbarkeit zugesprochen, die sie weniger von Amts wegen aber auf Anzeige hin (nomen deferre) ausübten. Marcus Tullius Cicero schildert in seiner Rede pro Cluentio eine Begebenheit, bei dem der tresvir Quintius Manlius, aufgrund des Geständnisses eines Mörders die zwangsweise Vorladung gegen den mutmaßlichen Anstifter der Tat anordnete und das Verfahren gegen diesen wieder einstellte. Teile der Forschung nehmen an, die Zuständigkeit der tresviri habe – neben Sklaven und Ausländern – auch die römische Unterschicht umfasst. Die Jurisdiktion über die oberen Schichten habe dem Prätor oblegen. Die Beamten trugen den Spitznamen tresviri nocturni.