Consulat

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Das (fachsprachlich oft der) Consulat (oder Konsulat, lat.consulatus, deswegen fachsprachlich Maskulinum), das Amt oder die Amtszeit eines Konsuls (lateinisch consul), war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) in der Römischen Republik. Es bestand bis in die Spätantike, verlor aber mit dem Beginn der Kaiserzeit einen Großteil seiner politischen Bedeutung und Macht.

Es wurden jährlich jeweils zwei Konsuln von einer der römischen Volksversammlungen, den comitia centuriata, gewählt, die zunächst im März ihr Amt antraten. Erst 153 v. Chr. wurde der Zeitpunkt auf den 01.01. Januar vorverlegt, der seither als Jahresanfang galt, denn die Konsuln waren die eponymen (griechisch: „namensgebenden“) Beamten Roms, nach denen also die Jahre benannt wurden. Bis 153 war daher der Dezember der zehnte Monat des Jahres gewesen. Als Jahresnennung wurden die Namen der beiden Konsuln hintereinander im Ablativ angegeben, z. B. bedeutet die Angabe Cn. Domitio C. Sosio consulibus zu einem Ereignis, dass es sich im Jahr 32 v. Chr. ereignete, als Gnaeus Domitius und Gaius Sosius Konsuln waren. Ein ehemaliger Konsul (consularis bzw. Konsular) war stets besonders angesehen und gehörte zur senatorischen Elite.

Römische Republik[Bearbeiten]

Unsichere Anfänge: 509–290 v. Chr.[Bearbeiten]

Eingeführt wurde das Konsulat laut der späteren Tradition im Jahr 509 v. Chr. mit dem Sturz des letzten römischen Königs, als Lucius Iunius Brutus der erste Konsul Roms geworden sein soll. Doch ist diese Angabe seit langer Zeit sehr umstritten, wie im Grunde alles, was die römische Geschichte vor etwa 300 v. Chr. betrifft. In der Frühzeit der Republik mussten die Amtsträger wohl dem Stand der Patrizier angehören, was sich erst 367 v. Chr. durch die leges Liciniae Sextiae änderte. Mit diesen Gesetzen am Ende der Ständekämpfe der frühen Republik wurden alle wichtigen Magistraturen auch den Plebejern zugänglich. Angeblich musste ein Konsul fortan einer plebejischen Familie entstammen. Zweck dieser Regelung war wohl die gegenseitige Kontrolle der beiden Stände.

Nach den Samnitenkriegen, ab 290 v. Chr., verfestigte sich der Kreis der plebejischen Familien, die in die höheren Ämter gelangten, und es kam zur Verschmelzung der beiden Stände zu einer neuen Aristokratie, der sogenannten Nobilität, die sich nicht primär durch Abstammung, sondern durch Leistungen für die Republik zu legitimieren suchte. Dadurch wurde die schichtenspezifische Kontrollfunktion hinfällig und das Prinzip der Kollegialität diente nur noch der Verhinderung des Amtsmissbrauchs. Viele, zumal deutsche, Althistoriker gehen heute davon aus, dass das Konsulat erst in dieser Zeit, also irgendwann zwischen 367 und 300, geschaffen wurde, während zuvor ein einziger Oberbeamter, der praetor maximus, an der Spitze des Staates gestanden habe. Die Konsullisten seien für die Frühzeit fiktiv und erst nachträglich konstruiert worden.

Wahlvorgang[Bearbeiten]

In der Republik wurden die Konsuln von den Zenturiatskomitien gewählt. Die Voraussetzung für eine Bewerbung um das Amt des Konsuls war in der Regel die Bekleidung der Ämter des cursus honorum. Bewerber mussten gegen Ende der Republik ein Mindestalter von 42 Jahren haben, um zu kandidieren. Um eine Alleinherrschaft und Machtmissbrauch zu verhindern, war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt (Annuität) und gleichberechtigt auf zwei Konsuln aufgeteilt (Kollegialität). Starb ein Konsul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt nieder, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul bedeutet Ersatzkonsul) nachgewählt. Starben beide Konsuln, wurde vom Senat ein interrex zur Abhaltung von Konsulwahlen ernannt. In der Krisensituation des Jahres 52 v. Chr. wurde Gnaeus Pompeius Magnus zunächst ohne Wahl zum alleinigen Konsul (consul sine collega) ernannt, bevor er nach mehreren Monaten einen Kollegen erhielt.