Tunnel

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Ein Tunnel oder Tunnelbauwerk ist ein zumeist unterirdisches Bauwerk ähnlich einer Röhre, das der Unterquerung von Hindernissen wie Bergen, Gewässern oder anderen Verkehrswegen dient. Seltener dienen Tunnel anderen Zwecken wie zum Beispiel dem Schutz der Anwohner vor Straßen- oder Schienenverkehrslärm. In diesem Fall werden sie auch als Unterflurtrasse bezeichnet. Tunnel zählen zu den Ingenieurbauwerken.

Bereits in der Antike wurden Tunnel für die Wasserver- und -entsorgung, selten auch für Straßen, die insbesondere militärischen Zwecken dienten, gebaut. Nach dem Ende des Römisches Reiches stagnierte der europäische Tunnelbau, die wenigen Tunnelbauten des Mittelalters orientierten sich in Bauweise und Funktion an antiken Vorbildern.

Der Begriff Tunnel, der aus dem Englischen stammt (tunnel), setzte sich seit dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts im Deutschen durch.

Definition nach DIN[Bearbeiten]

In Deutschland werden Tunnel nach der geltenden DIN-Norm 1076 – Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen; Überwachung und Prüfung als unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegende Bauwerke definiert. Oberirdische Einhausungen von Verkehrswegen mit mindestens 80 m Länge und Galeriebauwerke gelten ebenfalls als Tunnel. Unterführungen zählen nach der Norm nicht zu den Tunnelbauwerken, wenn diese in offener Bauweise hergestellt wurden und kürzer als 80 Meter sind.

Quellen[Bearbeiten]

  • DIN 1076:1999-11: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen. Abs. 3, Begriffe