Unternehmer

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Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.

Allgemeines[Bearbeiten]

Im Unterschied zum Manager ist der Unternehmer auch Eigenkapitalgeber. Das Wort ist in diesem Sinne zuerst im 18. Jahrhundert schriftlich bezeugt und gilt als Lehnübersetzung des englischen under-taker unter dem Einfluss des älteren französischen entre-preneur.

Es gibt eine Vielzahl von Erklärungsversuchen im Hinblick auf den Unternehmerbegriff. Neben Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre, für die der Unternehmer ein wesentliches Erkenntnisobjekt darstellt, befassen sich auch andere wissenschaftliche Disziplinen wie die Soziologie und verschiedene Gesetze mit dem Begriff des Unternehmers, definieren ihn jedoch höchst unterschiedlich. Das liegt daran, dass es einem bestimmten Gesetz oder einer wissenschaftlichen Disziplin auf einen speziellen Aspekt des Unternehmerbegriffs ankommt, der dem Gesetzeszweck oder der wissenschaftlichen Disziplin dient. So hält das BGB im Unternehmer andere Charakteristiken für wichtig als etwa das Umsatzsteuer- oder Sozialrecht. Vom Unternehmer zu unterscheiden ist der Entrepreneur oder Unternehmensgründer, da dessen unternehmerische Eigenschaften lediglich bei Unternehmensgründung eine Rolle spielen. Nach der Gründungsphase wird der Entrepreneur zum Unternehmer.