Verfassungsstaat

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In der Geschichts- und Politikwissenschaft bezeichnet Verfassungsstaat – in einem weiten formellen Sinne des Begriffes – ein Staatswesen, in dem die Staatsgewalt an eine Verfassung gebunden ist, welche ihre Herrschaftsmacht begrenzt.

Im Staatsrecht wird der Begriff Verfassungsstaat überwiegend in einem engen inhaltlich-materiellen Sinne verwendet: er bezieht sich auf einen bestimmten Idealtypus des Verfassungsstaates, nämlich den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat westlicher Prägung. Die Begriffe Verfassungsstaat und Rechtsstaat sind insofern eng miteinander verbunden, wenngleich sie in inhaltlicher Hinsicht nicht deckungsgleich sind.