Vizekönig

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Ein Vizekönig vertritt den Monarchen, wenn dieser seine Pflichten nicht ausüben kann. Dies betrifft in der Regel die Verwaltung weit entfernter Gebiete. Typisch dafür sind die Überseereiche der Kolonialzeit. Dieser Rang wurde insbesondere dann gewählt, wenn das Territorium vorher im Rang eines Königreiches stand. Einen Verwalter niedrigeren Ranges einzusetzen, wäre unziemlich gewesen. Wesensbildende Beispiele dafür sind die spanischen Vizekönige Portugals zur Zeit der Personalunion oder der Vizekönig von Ägypten im Osmanischen Reich.

Der Titel bezeichnet keinen Adelsrang, sondern eine persönliche Amtsstellung, und entspricht einem Statthalter oder einem Gouverneur, der nur dem Souverän unterstellt ist (vgl. Generalgouverneur).

Die weibliche Namensform Vizekönigin bezeichnet in der Regel die Frau eines Vizekönigs; regierende Vizeköniginnen – wie etwa Germaine de Foix (Vizekönigin von Valencia) oder Margarete von Savoyen (Vizekönigin von Portugal) – gab es nur sehr wenige. Bis heute hat sich allerdings im englischen Sprachgebrauch zur Beschreibung des Amts des Generalgouverneurs in den Commonwealth Realms, welches seit 1981 (Elmira Minita Gordon) auch von Frauen bekleidet wird, das Adjektiv viceregal (dt. vizeköniglich) gehalten.