Generalgouverneur
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Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Kontext benutzt.
- Commonwealth Realms: In den unabhängigen Ländern des Commonwealth of Nations, in denen der britische Monarch (Stand: 2022) Staatsoberhaupt ist, wird sein direkter Vertreter als Generalgouverneur bezeichnet. Faktisch aber hat er selbst auf die Auswahl seines Vertreters keinen Einfluss mehr. Der Generalgouverneur wird ihm von den jeweiligen Regierungen vorgeschlagen und dann vom Monarchen nur noch formal bestätigt. In fast allen Commonwealth-Staaten muss es inzwischen ein Einheimischer sein. Der Generalgouverneur nimmt dann an seiner Stelle bzw. in seinem Namen die von den jeweiligen Rechtsordnungen vorgesehenen zeremoniellen und verfassungsrechtlichen Funktionen wahr.
- Kanada
- Australien
- Neuseeland
- Jamaika
- Bahamas
- Grenada
- Papua-Neuguinea
- Salomonen
- Tuvalu
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Antigua und Barbuda
- Belize
- St. Kitts und Nevis
- Anglo-Ägyptischer Sudan: Oberster Vertreter der britischen Krone (1899–1956)
- Barbados: Die Generalgouverneure von Barbados amtierten vom 30. November 1966 bis zum 30. November 2021.
- Ceylon: Die Generalgouverneure des Dominion Ceylon amtierten vom 04.02.1948 bis zum 22.05.1972.
- Deutsches Reich:
- 1870 war Friedrich Alexander von Bismarck-Bohlen Generalgouverneur im Elsass, anschließend wurde Graf Alfred von Fabrice 1871 Generalgouverneur im besetzten Frankreich.
- der oberste Repräsentant des Deutschen Reiches in dem von 1939 bis 1945 im besetzten Polen bestehenden Generalgouvernement. Einziger Generalgouverneur war Hans Frank.
- in weiteren Gebieten, siehe Generalgouvernement (Begriffsklärung)
- Fidschi: Oberster Vertreter der britischen Krone (1970–1987)
- Frankreich: in kolonialen Gebieten, z.B. in den größeren überseeischen Besitzungen Frankreichs, der oberste Verwaltungsbeamte.
- Gambia: Die Generalgouverneure von Gambia amtierten vom 18.02.1965 bis zum 24.04.1970.
- Ghana: Die Generalgouverneure von Ghana amtierten vom 06.03.1957 bis zum 01.06.1960.
- Guyana: Die Generalgouverneure von Guyana amtierten vom 26.05.1966 bis zum 23.02.1970.
- Indien: Oberster Vertreter der britischen Krone, welcher zusätzlich auch den Titel Vizekönig von Indien führte (1859–1947)
- Irischer Freistaat: Die Generalgouverneure des Irischen Freistaats amtierten vom 06.12.1922 bis zum 11.12.1936.
- Japanisches Kaiserreich: der oberste Repräsentant Japans im Taiwan unter japanischer Herrschaft (Generalgouverneur von Taiwan) und in Chōsen nach der Annexion Koreas
- Kenia: Die Generalgouverneure von Kenia amtierten vom 12.12.1963 bis zum 12.12.1964.
- Korea: Generalgouverneur Koreas während der japanischen Besetzung zwischen 1910 und 1935.
- Malawi: Die Generalgouverneure von Malawi amtierten vom 06.06.1964 bis zum 06.07.1966.
- Malta: Die Generalgouverneure von Malta amtierten vom 21.09.1964 bis zum 13.12.1974.
- Mauritius: Die Generalgouverneure von Mauritius amtierten vom 12.03.1968 bis zum 12.03.1992.
- Niederlande: Die Generalgouverneure von Niederländisch-Indien amtierten von 1610 bis 1798 im Auftrag der Niederländischen Ostindien-Kompanie, danach bis 1949 im Auftrag des Staates.
- Nigeria: Die Generalgouverneure von Nigeria amtierten vor der Unabhängigkeit vom 01.10.1954 bis zum 01.10.1960 und nach der Unabhängigkeit vom 1. Oktober 1960 bis zum 1. Oktober 1963.
- Kaisertum Österreich: Das Königreich Lombardo-Venetien wurde von 1848 bis 1859 von zwei Generalgouverneuren verwaltet: Graf Josef Wenzel Radetzky von Radetz und Erzherzog Maximilian von Österreich.
- Pakistan: Die Generalgouverneure von Pakistan amtierten vom 14.08.1947 bis zum 23.03.1956.
- Portugal: Oberster Vertreter des portugiesischen Königs in der Zeit der Entdeckungen und danach in der Kolonialzeit (bis 1999, Macau) vor allem in Asien (Sitz: Goa, Indien) des sogenannten „Estado da India“ sowie als Oberster Vertreter des Königs in Portugiesisch-Amerika bzw. Brasilien. In beiden Fällen wechselten die Generalgouverneure sich mit Vizekönigen ab. Im Falle Portugals war die Einsetzung von zwei Generalgouverneuren der Beweis der Macht Portugals, dass es, als eine der kleinsten Kolonialmächte der Welt, immerhin für zwei riesige Gebiete Generalgouverneure stellen konnte.
- Preußen: im Zustand der drohenden Kriegsgefahr oder im Kriegszustand ernannt, hatte er die Leitung der gesamten militärischen und politischen Verwaltung einer vom Feind bedrohten Provinz inne, wie auch die eines eroberten feindlichen Territoriums.
- Russland:
- Russisches Kaiserreich: der oberste Beamte einer Provinz oder auch der Vorgesetzte von mehreren Provinzgouverneuren
- Russland: als bevollmächtigter Vertreter des Präsidenten Leiter eines der acht Föderationskreise
- Schweden: Das Königreich Schweden ließ das zu Schweden gehörende Pommern, später Schwedisch-Vorpommern (mit Stralsund und der Insel Rügen) durch Generalgouverneure verwalten.
Diese sind im Artikel Liste der schwedischen Statthalter in Pommern aufgelistet. - Sierra Leone: Die Generalgouverneure von Sierra Leone amtierten vom 27.04.1961 bis zum 27.04.1967 und vom 22.04.1968 bis zum 19.04.1971.
- Südafrikanische Union: Die Generalgouverneure der Südafrikanischen Union amtierten vom 31.05.1910 bis zum 31.05.1961.
- Tanganjika: Die Generalgouverneure von Tanganjika amtierten vom 09.12.1961 bis zum 09.12.1962.
- Trinidad und Tobago: Die Generalgouverneure von Trinidad und Tobago amtierten vom 31.08.1962 bis zum 01.08.1976.
- Uganda: Die Generalgouverneure von Uganda amtierten vom 09.10.1962 bis zum 09.10.1963.