Waffengesetz (Deutschland)

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Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen im Rahmen des deutschen Waffenrechts. Hierzu gehören der Erwerb, die Lagerung, der Handel, der Besitz und die Instandsetzung von Waffen, insbesondere von Klingen- und Schusswaffen sowie Munition. Auch definiert es verbotene Waffen (z. B. Würgehölzer, Springmesser oder Schlagringe) und verbietet deren Besitz und Inverkehrbringen. International gilt das deutsche Waffengesetz als eines der strengsten.

Entwicklung[Bearbeiten]

Mittelalter bis 1945[Bearbeiten]

In der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts sorgten das 1495 eingerichtete Reichskammergericht und die Landesfürsten für die Sicherung des ewigen Landfriedens. Schützenbruderschaften arbeiteten im Namen der Städte und Gemeinden als bewaffnete Bürgermilizen. Ihre Aufgaben wurden ab dem 17. Jahrhundert von bezahlten Söldnern übernommen, getreu dem Motto, „…dass nur die Vertreter der «Staatsmacht» legal Waffen tragen durften“.

Quellen[Bearbeiten]