Welterbe in Deutschland

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Zum Welterbe in Deutschland gehören (Stand 2021) 51 UNESCO-Welterbestätten, darunter 48 Stätten des Weltkulturerbes und drei Stätten des Weltnaturerbes. Acht dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Welterbekonvention 1976 ratifiziert. Der Kaiserdom zu Aachen gehörte 1978 als einzige deutsche Stätte zu den zwölfen, mit denen die Welterbeliste eröffnet wurde. Die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnete den Vertrag 1988. Die für 1990 nominierten Schlösser und Gärten von Potsdam wurden bei der Sitzung im Dezember 1990, also bereits nach der Wiedervereinigung, gemeinsam mit Gebieten aus Berlin als Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin in das Welterbe aufgenommen. Als bislang letzte Stätten in Deutschland wurden 2021 die Künstlerkolonie Darmstädter Mathildenhöhe, die Kurbäder Baden-Baden, Bad Ems und Bad Kissingen als Teil des internationalen Kulturerbes Bedeutende Kurstädte Europas, die jüdischen Orte der SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz und gemeinsam mit den Niederlanden der Niedergermanische Limes sowie zusammen mit Österreich und der Slowakei der Donaulimes aufgenommen. Deutschland war das zweite Land, in dem einer Stätte der Welterbetitel aberkannt wurde (Dresdner Elbtal, Welterbe 2006–2009).

Die Anträge auf Nominierung einer Stätte zum UNESCO-Welterbe stellen in Deutschland die Bundesländer. Zu den wechselnden Tagungsorten des Welterbekomitees gehörten 1995 Berlin und 2015 Bonn.