Zentralbank

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Eine Zentralbank (oder Notenbank, Zentralnotenbank, zentrale Notenbank, Nationalbank, Staatsbank, Währungsbehörde; central bank) ist eine nationale oder supranationale Behörde oder Institution, die meist vom Staat oder von einem Staatenverbund errichtet wurde und mit Hoheitsrechten auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik ausgestattet ist.

Allgemeines[Bearbeiten]

Um eine Zentralbank von den Kreditinstituten zu unterscheiden, werden letztere auch als Geschäftsbanken bezeichnet. Zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken besteht häufig eine Rechtsbeziehung und stets eine Geschäftsbeziehung. Organisatorisch gibt es Zentralbanken, die auch Bankgeschäfte mit jedermann abschließen dürfen und Zentralbanken, denen dies untersagt ist. Zentralbanken, meist im Staatsbesitz und mit hoheitlichen Aufgaben der Steuerung der Geld-, Devisen-, Kapital- und Kreditmärkte ausgestattet, fungieren dann als verlängerter Arm des Staates. Sie intervenieren ausschließlich im Bankensektor, so dass die Funktion des Kreditgebers letzter Instanz bei Nichtbanken weiterhin anderen staatlichen Institutionen überlassen bleibt (siehe Rettungsaktion).

In allen Staaten sind heute die Banknotenausgabe, die der Zentralbank erlaubten Geschäfte und deren Organisation gesetzlich geregelt. Zentralbanken sind entweder als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als juristische Person des Privatrechts organisiert. Bei letzteren ist der Staat der alleinige oder mehrheitlich beteiligte Gesellschafter. Überträgt der Staat der Zentralbank hoheitliche Aufgaben der Währungspolitik, wird sie auch Währungsbehörde genannt. Die Zentralbank eines Staates ist für die nationale Geld- und Währungspolitik zuständig, die Zentralbank eines Staatenverbundes (beispielsweise Europäische Union) für dessen Mitgliedstaaten (EU-Mitgliedstaaten).