Zoll (Abgabe)

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Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze erforderlich wird.

Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Nicht zu verwechseln ist der Zoll mit der Einfuhrumsatzsteuer (die der Umsatzsteuer entspricht, die auch im Inland zu jedem Nettopreis hinzugerechnet wird). Der Zoll ist ein Instrument der Außenhandelspolitik. Eine historische Form ist der Wegezoll. Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet Zöllner.

Zölle werden heute überwiegend kritisch gesehen, da sie den internationalen Warenhandel behindern und im Rahmen der Theorie der komparativen Kostenvorteile zu einem Wohlfahrtsverlust führen. Im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens wurden seit 1947 die Zölle weltweit deutlich verringert und haben an Bedeutung verloren. Allerdings sind nach dem GATT Zölle allen anderen Maßnahmen vorzuziehen, wie etwa Mengenbeschränkungen (Quoten) oder Subventionen. Zölle haben den Vorteil, dass die ökonomischen Auswirkungen relativ einfach zu bemessen sind. Nach dem Meistbegünstigungsprinzip müssen alle Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte oder Befreiungen, die ein Staat für eine Ware gewährt, unverzüglich und bedingungslos für alle gleichartigen Waren aus allen Ländern gewährt werden. Bei der Festlegung der Höhe der Zölle darf also nicht zwischen den Handelspartnern unterschieden werden, sondern nur zwischen den Waren. Ausnahmen sind allerdings möglich, beispielsweise gegenüber Entwicklungsländern oder innerhalb einer Zollunion.

Besonders der Einnahmezweck (Fiskal- oder Finanzzoll) ist immer weiter in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund steht heute die Funktion des Zolls zum Schutz ausgewählter inländischer Wirtschaftszweige (Schutzzoll). Der Erziehungszoll soll neue Industrien eines Landes durch einen Zoll schützen, wobei der Zoll in dem Maße abgebaut werden soll, wie die Industrien an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Als Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme können auch Strafzölle (Retorsionszölle) erhoben werden.

Weiterhin gibt es die Unterscheidung nach der Bemessungsgrundlage. Spezifische Zölle werden pro Einheit eines Gutes erhoben, etwa nach Masse, Volumen oder Stückzahl. Wertzölle sind ein Prozentsatz vom Preis des Gutes, Mischzölle beinhalten beide Instrumente.

In Staaten mit hohem Anteil einer informellen Wirtschaft (vielen unterentwickelten Ländern) werden vom Staat wenig Verkehrs- und Verbrauchssteuern eingenommen und im Verhältnis mehr Zolleinnahmen. Ein Abbau von Zöllen schwächt daher die Steuereinnahmen und die Finanzkraft dieser Länder, führt zum vermehrten Import von Waren und zu einer negativen Außenhandelsbilanz. Beim Import von (vor allem) Agrarprodukten ohne Schutzzoll stehen lokale Kleinproduzenten im Wettbewerb mit Produzenten aus Industrieländern, deren Produkte (wie von der EU und USA) oft noch zusätzlich subventioniert werden.