Öffentliches Recht: Versionsgeschichte

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    1. August 2023

    • AktuellVorherige 15:4815:48, 1. Aug. 2023Martina Diskussion Beiträge 826 Bytes +826 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''öffentliche Recht''' (auch '''Öffentliches Recht''' geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Ferner umfasst das öffentl…“