Außenhandelspolitik

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Unter Außenhandelspolitik versteht man alle staatlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, die im Rahmen des Außenhandels den freien Export und Import von Gütern und Dienstleistungen betreffen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Die Handelspolitik als Oberbegriff ist ein Teilbereich der staatlichen Wirtschaftspolitik und besteht aus der Außenhandels- und Binnenhandelspolitik. Staatsziel der Binnenhandelspolitik ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit der inländischen Wirtschaftssubjekte (Privathaushalte, Unternehmen und der Staat mit seinen Untergliederungen). Die Strategie der Außenhandelspolitik kann einerseits darin bestehen, Handelsbarrieren abzubauen und den Freihandel zu fördern oder andererseits durch entsprechende Maßnahmen Exporte des eigenen Landes zu fördern und/oder Importe aus dem Ausland zu begrenzen (Protektionismus). Seit dem Zweiten Weltkrieg hat sich in den meisten Ländern schrittweise eine mehr auf Freihandel ausgerichtete Außenhandelspolitik durchgesetzt, die jedoch in den letzten Jahren von Globalisierungskritikern in Frage gestellt wird.

Quellen[Bearbeiten]