Auswanderung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Auswanderung''' oder '''Emigration''' (von lat. ''ex'', ''e'' ‚hinaus‘ und ''migrare'' ‚wandern‘) ist das Verlassen eines [[Heimat]]landes auf Dauer. '''Emigranten''' oder '''Auswanderer''' verlassen ihre Heimat aus [[Wirtschaftsflüchtling|wirtschaftlichen]], [[Religiöse Verfolgung|religiösen]], [[Politische Verfolgung|politischen]], beruflichen oder persönlichen Gründen. Auf die Auswanderung aus einem Land folgt die [[Einwanderung|Einwanderung (Immigration)]] in ein anderes. Der [[Umzug (Wohnsitzwechsel)|Wohnsitzwechsel]] innerhalb eines festgelegten Gebietes wird hingegen als [[Binnenmigration]] bezeichnet. Meist wandern [[Person|Einzelpersonen]] oder einzelne [[Familie]]n aus; in der Geschichte gab es aber auch Auswanderungen von großen Bevölkerungsgruppen.
'''Auswanderung''' oder '''Emigration''' (von lat. ''ex'', ''e'' ‚hinaus‘ und ''migrare'' ‚wandern‘) ist das Verlassen eines [[Heimat]]landes auf Dauer. '''Emigranten''' oder '''Auswanderer''' verlassen ihre Heimat aus [[Wirtschaftsflüchtling|wirtschaftlichen]], [[Religiöse Verfolgung|religiösen]], [[Politische Verfolgung|politischen]], beruflichen oder persönlichen Gründen. Auf die Auswanderung aus einem Land folgt die [[Einwanderung|Einwanderung (Immigration)]] in ein anderes. Der [[Umzug (Wohnsitzwechsel)|Wohnsitzwechsel]] innerhalb eines festgelegten Gebietes wird hingegen als [[Binnenmigration]] bezeichnet. Meist wandern [[Person|Einzelpersonen]] oder einzelne [[Familie]]n aus; in der Geschichte gab es aber auch Auswanderungen von großen Bevölkerungsgruppen.


Laut Artikel 13 der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] hat jeder Mensch das Recht, {{"|sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen}} sowie {{"|jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren}}.
Laut Artikel 13 der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] hat jeder Mensch das Recht, "sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen" sowie "jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren".


In der Wissenschaft ist heute der nicht auf Auswanderung beschränkte Begriff ''Migration'' gebräuchlicher. Neben der [[Migrationssoziologie]] beteiligen sich zahlreiche [[Sozialwissenschaft]]en an der [[Migrationsforschung]].
In der Wissenschaft ist heute der nicht auf Auswanderung beschränkte Begriff ''Migration'' gebräuchlicher. Neben der [[Migrationssoziologie]] beteiligen sich zahlreiche [[Sozialwissenschaft]]en an der [[Migrationsforschung]].

Aktuelle Version vom 27. April 2024, 03:55 Uhr

Auswanderung oder Emigration (von lat. ex, e ‚hinaus‘ und migrare ‚wandern‘) ist das Verlassen eines Heimatlandes auf Dauer. Emigranten oder Auswanderer verlassen ihre Heimat aus wirtschaftlichen, religiösen, politischen, beruflichen oder persönlichen Gründen. Auf die Auswanderung aus einem Land folgt die Einwanderung (Immigration) in ein anderes. Der Wohnsitzwechsel innerhalb eines festgelegten Gebietes wird hingegen als Binnenmigration bezeichnet. Meist wandern Einzelpersonen oder einzelne Familien aus; in der Geschichte gab es aber auch Auswanderungen von großen Bevölkerungsgruppen.

Laut Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht, "sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen" sowie "jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren".

In der Wissenschaft ist heute der nicht auf Auswanderung beschränkte Begriff Migration gebräuchlicher. Neben der Migrationssoziologie beteiligen sich zahlreiche Sozialwissenschaften an der Migrationsforschung.

Eine Person hat laut statistischem Bundesamt in Deutschland einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.

Geschichte der Auswanderung[Bearbeiten]

Wanderungsbewegungen hat es immer gegeben, zum Beispiel motiviert durch existenzielle Bedrohung (Hungersnöte, Kriege, Naturkatastrophen etc.) und/oder durch die Hoffnung auf bessere wirtschaftliche Bedingungen anderswo. In der Forschung spricht man von Push- und Pull-Faktoren: Push-Faktoren im Herkunftsland bewirken einen (Aus)wanderungsdruck, angebliche oder wirkliche Vorteile am Zielort (Aufnahmeland) einen (Ein)wanderungs„sog“.

Insofern hat jede Auswanderung mindestens zwei Aspekte, nämlich

  • die Lage im abgebenden Land: Bevölkerungs- und Begabungsverlust, aber auch Entlastung bei knappen Ressourcen, sowie des akuten Verlustes von Einwohnern,
  • die Lage im aufnehmenden Land: Probleme der Akkulturation (vor allem Erlernen der Sprache) und Integration, aber auch Zuwanderung von Arbeitskräften, Fachwissen und kultureller Vielfalt.