Familie

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Familie (von lateinisch familiaGesinde“,) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert. Die Familie beruht im Wesentlichen auf Verwandtschaftsbeziehungen.

Definitionszweck[Bearbeiten]

Zu klären ist nicht nur die Frage, ob eine bestimmte soziale Kleingruppe eine Familie bildet, sondern auch, wer zu einer Familie gehört. Die meisten Definitionen von Soziologen und Wirtschaftswissenschaftlern gehen davon aus, dass das Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt (dem „Familienhaushalt“) ein Wesensmerkmal einer Familie darstellt.

Für Juristen ist eher die Frage von Belang, ob jemand ein „Angehöriger“ einer anderen Person ist. Angehörige genießen Privilegien, die „Nicht-Angehörigen“ nicht zugestanden werden, sind aber auch mit spezifischen rechtlichen Pflichten belastet. Für Juristen sind beispielsweise Familien Gemeinschaften von Erbberechtigten oder die Gesamtmenge derjenigen Angehörigen, die berechtigt sind, vor Gericht die Aussage zu verweigern.