Bauernstand

Aus Twilight-Line Medien

Bauernstand (Komposit aus „Bauer“ und „Stand“) bezeichnet einen Berufsstand bzw. eine gesellschaftliche Gruppe, der bzw. die Landwirtschaft bzw. landwirtschaftliche Produktion betreibt; daneben grenzt der Begriff diesen Berufsstand in erster Linie historisch in hierarchisch gegliederten Gesellschaften gegenüber anderen verhältnismäßig abgeschlossenen, „höheren“ oder „niedrigeren“ Gruppen bzw. Schichten ab, wie z. B. in einer Ständegesellschaft gegenüber dem Adelsstand, dem geistlichen oder auch „gebildeten“ Stand. (-> Landstand)

Die auch als Bauernschaft oder Bauerntum bezeichnete Gruppe besteht heute aus Personen, die im Eigentum oder in einer Pacht im Hauptberuf selbständig einen landwirtschaftlichen (Familien)betrieb betreiben.

Aufgabe[Bearbeiten]

Die Aufgabe des Bauernstands ist die Gewinnung von Lebensmitteln, Nahrungsmitteln, Naturmaterialien, Energierohstoffen, also der Gesamtheit der Landwirtschaft, und teils der Forstwirtschaft. Als Folge der landwirtschaftlichen Nutzung bildet sich durch die Arbeit des Bauern die Kulturlandschaft des ländlichen Raumes, die heute zunehmend auch durch Industrie und Gewerbe geprägt wird.

Das Bauerntum ist nicht nur ein Berufsstand („Landwirt“ als Berufsbezeichnung), sondern für manche eine Lebensform, zumindest aber eine eigenständige Form der Kultur. Ein idealisiertes Bild des unabhängigen, organisch gewachsenen und religiös gebundenen Bauerntums Europas kam in der Moderne auf und wird seit der Romantik in der Auseinandersetzung mit den Problemen der Industriegesellschaft gepflegt, nachdem die Bauern jahrhundertelang der niedrigste Stand waren.

Quellen[Bearbeiten]

  • Wilfried Gerbig: Standesbezeichnungen der bäuerlichen Bevölkerung im deutschen Sprachraum. In: Familienkundliche Nachrichten. 8/1992, Nr. 13, S. 305–307b.