Baurecht (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Twilight-Line Medien
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''Baurecht''' bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. == Geschichte == Niedergeschriebenes Baurecht gab es bereits in der Antike. Hierzu gehören etwa die Überlieferung des Corpus Juris. Auch das mittelalterliche Recht kannte baurechtliche Regelungen, wie etwa entsprechende Bestimmungen im Sachsenspiegel und im Schwabenspiegel. Das älteste überlieferte Bauordnungsrecht i…“)
 
 
Zeile 2: Zeile 2:


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Niedergeschriebenes Baurecht gab es bereits in der Antike. Hierzu gehören etwa die Überlieferung des [[Corpus Juris Civilis|Corpus Juris]]. Auch das mittelalterliche Recht kannte baurechtliche Regelungen, wie etwa entsprechende Bestimmungen im [[Sachsenspiegel]] und im [[Schwabenspiegel]]. Das älteste überlieferte Bauordnungsrecht ist das mittelalterliche [[Stangenrecht]]. Diese Vorgaben sind aufgegangen z. B. 1568 in der ''Newen Bawordnung'' unter [[Christoph (Württemberg)|Herzog Christoph von Württemberg]] und in anderen nationalen Formen des Baurechts, vor allem, seit im 19. Jahrhundert in Anlehnung an den antiken Städtebau die Hygienegesetzgebung erneuert wurde. Viel Beachtung erlangte das ''Allgemeine Baugesetz'' des [[Königreich Sachsen|Königreichs Sachsen]], das 1900 in Kraft trat und als erstes in Deutschland das gesamte Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnung) in einem einzigen Erlass zusammenfasste.
Niedergeschriebenes Baurecht gab es bereits in der Antike. Hierzu gehören etwa die Überlieferung des [[Corpus iuris civilis|Corpus Juris]]. Auch das mittelalterliche Recht kannte baurechtliche Regelungen, wie etwa entsprechende Bestimmungen im [[Sachsenspiegel]] und im [[Schwabenspiegel]]. Das älteste überlieferte Bauordnungsrecht ist das mittelalterliche [[Stangenrecht]]. Diese Vorgaben sind aufgegangen z. B. 1568 in der ''Newen Bawordnung'' unter [[Christoph (Württemberg)|Herzog Christoph von Württemberg]] und in anderen nationalen Formen des Baurechts, vor allem, seit im 19. Jahrhundert in Anlehnung an den antiken Städtebau die Hygienegesetzgebung erneuert wurde. Viel Beachtung erlangte das ''Allgemeine Baugesetz'' des [[Königreich Sachsen|Königreichs Sachsen]], das 1900 in Kraft trat und als erstes in Deutschland das gesamte Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnung) in einem einzigen Erlass zusammenfasste.


1999 wurde der erste deutsche universitäre Lehrstuhl für deutsches und internationales öffentliches und privates Baurecht an der [[Technische Universität Darmstadt|Technischen Universität Darmstadt]] eingerichtet. Der erste Inhaber war [[Axel Wirth]].
1999 wurde der erste deutsche universitäre Lehrstuhl für deutsches und internationales öffentliches und privates Baurecht an der [[Technische Universität Darmstadt|Technischen Universität Darmstadt]] eingerichtet. Der erste Inhaber war [[Axel Wirth]].

Aktuelle Version vom 26. April 2024, 06:51 Uhr

Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.

Geschichte[Bearbeiten]

Niedergeschriebenes Baurecht gab es bereits in der Antike. Hierzu gehören etwa die Überlieferung des Corpus Juris. Auch das mittelalterliche Recht kannte baurechtliche Regelungen, wie etwa entsprechende Bestimmungen im Sachsenspiegel und im Schwabenspiegel. Das älteste überlieferte Bauordnungsrecht ist das mittelalterliche Stangenrecht. Diese Vorgaben sind aufgegangen z. B. 1568 in der Newen Bawordnung unter Herzog Christoph von Württemberg und in anderen nationalen Formen des Baurechts, vor allem, seit im 19. Jahrhundert in Anlehnung an den antiken Städtebau die Hygienegesetzgebung erneuert wurde. Viel Beachtung erlangte das Allgemeine Baugesetz des Königreichs Sachsen, das 1900 in Kraft trat und als erstes in Deutschland das gesamte Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnung) in einem einzigen Erlass zusammenfasste.

1999 wurde der erste deutsche universitäre Lehrstuhl für deutsches und internationales öffentliches und privates Baurecht an der Technischen Universität Darmstadt eingerichtet. Der erste Inhaber war Axel Wirth.

Quellen[Bearbeiten]

  • Cornelius Steckner: Baurecht und Bauordnung. Architektur, Staatsmedizin und Umwelt bei Vitruv, in: Heiner Knell, Burkhardt Wesenberg (Hrsg.): Vitruv – Kolloquium 1982, Technische Hochschule Darmstadt 1984, S. 259–277.