Königreich Sachsen
Das Königreich Sachsen entstand aus dem Kurfürstentum Sachsen und existierte von 1806 bis 1918. Es gehörte von 1806 bis 1815 dem Rheinbund und von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an. Seit 1867 war es Bundesstaat des Norddeutschen Bundes und von 1871 bis 1918 des Deutschen Reiches. Die Hauptstadt war Dresden.
Geografie[Bearbeiten]
Gebietsstand 1806/07[Bearbeiten]
Hervorgegangen ist das Königreich aus dem Kurfürstentum Sachsen, dessen um 1800 erreichter Gebietsstand hauptsächlich im Ergebnis der Übertragung der sächsischen Kurwürde an die wettinischen Markgrafen von Meißen 1423, dem Übergang der Kurwürde von den ernestinischen an die albertinischen Wettiner nach der Wittenberger Kapitulation 1547 sowie dem Zugewinn von Ober- und Niederlausitz im Prager Frieden 1635 resultierte.
Das Königreich umfasste Ende 1806
- das Gebiet der alten Markgrafschaft Meißen bestehend aus dem Meißnischen Kreis (u. a. mit Meißen, Dresden, Torgau, Pirna, Oschatz, Riesa, Großenhain, Elsterwerda, Finsterwalde, Senftenberg), dem Leipziger Kreis (u.a. mit Leipzig, Grimma, Rochlitz, Borna) und dem Erzgebirgischen Kreis (u. a. mit Chemnitz, Zwickau, Annaberg, Freiberg) unter Einschluss der alten Herrschaft Schönburg (u.a. mit Glauchau) und dem südlich angrenzenden (sächsischen) Vogtland (Vogtländischer Kreis u.a. mit Plauen),
- die alten sächsischen Kurlande mit ihrer Hauptstadt Wittenberg (Kurkreis einschließlich der Grafschaft Brehna, neben Wittenberg u.a. mit Belzig, Bitterfeld, Liebenwerda),
- Ausläufer in Ost- und Nordthüringen (Neustädter Kreis u.a. mit Neustadt an der Orla; Thüringischer Kreis u. a. mit Langensalza, Sangerhausen, Weißenfels).
- Dazu traten als verfassungsmäßig eigene Länder die Markgrafschaften Oberlausitz (u.a. mit Budissin [= Bautzen], Görlitz, Löbau, Kamenz, Lauban, Zittau) und Niederlausitz (u. a. mit Lübben, Guben, Sorau, Fürstenberg (Oder)), die säkularisierten Stiftsgebiete Meißen (u. a. mit Bischofswerda, Wurzen), Merseburg und Naumburg-Zeitz, das Fürstentum Querfurt (unter Einschluss des zugehörigen Landstriches um Jüterbog und Dahme) sowie die Harzgrafschaften Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla sowie der unter sächsischer Hoheit stehende Teil der Grafschaft Mansfeld (u.a. mit Eisleben, Hettstedt).
- Eingebettet in die Markgrafschaft Niederlausitz lag die Cottbuser Enklave, die Preußen im Tilsiter Frieden am 9. Juli 1807 an Sachsen abtreten musste (Art. 2 und 12 des franko-preußischen Abkommens). Im Gegenzug dafür gab Sachsen am 13. März 1808 einen Großteil des sächsischen Anteils der Grafschaft Mansfeld an das Königreich Westphalen ab.