Einigung: Versionsgeschichte

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    20. April 2024

    • AktuellVorherige 08:0208:02, 20. Apr. 2024Martina Diskussion Beiträge 999 Bytes +999 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Einigung''' (lat. ''consensus'') bezeichnet im bürgerlichen Recht die inhaltliche Übereinstimmung mindestens zweier aufeinander bezogener Willenserklärungen der Parteien über die Herbeiführung bestimmter erstrebter Rechtsfolgen. Sie ist Voraussetzung des Vertragsschlusses. Für das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages bedarf es neben der Übereinstimmung der Willenserklärungen eines Angebot (Recht)#…“