Freie Stadt

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Mit Freistadt oder Freie Stadt werden Städte bezeichnet, die sich selbst verwalten, und zwar unabhängig von der föderalen Struktur des Umlandes, in dessen bestimmte politische Ordnung sie eingebettet sind.

Mittelalter[Bearbeiten]

Ursprünglich wurden so die Städte bezeichnet, die sich im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts von der Stadtherrschaft ihrer (Erz-)Bischöfe in oft langwierigen Kämpfen hatten befreien können. Sie besaßen fast alle Rechte der öffentlichen Gewalt, Selbstbesteuerung, Heerbann, meist auch die Gerichtshoheit. Beispiele sind Köln, Mainz (bis 1462), Augsburg, Worms, Speyer, Straßburg und Basel.

Im Gegensatz zu den Reichsstädten waren die Freien Städte des Alten Reiches dem Kaiser weder Steuern noch Gefolgszwang schuldig und durften vom Reich nicht verpfändet werden. Nur zur Verteidigung der Stadt und zu Kreuzzügen konnten sie herangezogen werden.

Königliche Freistädte in Ungarn sind Städte mit dem Recht auf Selbstverwaltung, ab 1405 auf Teilnahme am Reichstag privilegierter Städte. Beispiele sind: Eisenstadt und Rust (heute beide in Österreich), sowie Sopron (dt. Ödenburg, heute in Ungarn).

Frühe Neuzeit[Bearbeiten]

Da die Freien Städte auf dem Immerwährenden Reichstag bzw. im Städtekolleg des Reichstags zusammen mit den Reichsstädten eine Gruppe bildeten, wurden sie unter dem Oberbegriff Freie und Reichsstädte zusammengefasst. Im Zuge einer sprachlichen Verwischung entstand daraus der Begriff Freie Reichsstadt.

Diejenigen Freien Städte und Reichsstädte, die sich zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert der Schweizerischen Eidgenossenschaft anschlossen (Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen; völkerrechtlich souverän ab 1648), waren innerhalb der Eidgenossenschaft sogenannte Stadtorte. Sie bildeten nahezu unabhängige Stadtrepubliken mit teils umfangreichen eigenen Staatsgebieten, aus denen 1803 heutige Kantone erwuchsen.

Diejenigen Freien Städte und Reichsstädte, die im Verlauf des 18. Jahrhunderts vom Heiligen Römischen Reich an Frankreich kamen (beispielsweise Colmar 1648, Straßburg 1681; vgl. Zehnstädtebund, aber auch zahlreiche Reichsdörfer im nördlichen Elsass), wurden in Frankreich als Freistädte bezeichnet. Sie hatten zahlreiche ihrer Rechte behalten, wurden aber in die französische Verwaltungsorganisation eingebettet (Behörden der französischen Provinz Elsass, Behörden der Zentralregierung in Paris).

Quellen[Bearbeiten]

  • Marion Gräfin Dönhoff: Was ist eine „freie Stadt“? Danzig und Triest – keine Modellfälle für Berlin. In: Die Zeit, Nr. 40/1961.