Geldmarkt

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Der Geldmarkt ist ein Teilmarkt des Finanzmarktes, der von kurzfristigem Geldangebot, kurzfristiger Geldnachfrage und dem hieraus gebildeten Geldmarktzins bestimmt wird und der insbesondere dem Liquiditätsausgleich zwischen Kreditinstituten dient.

Allgemeines[Bearbeiten]

Dem Geldangebot steht auf dem Geldmarkt die Geldnachfrage gegenüber. Handelsobjekte sind Zentralbankgeldguthaben, Tages- und Termingelder, Repo- und Leihegeschäfte, kurzfristige Wertpapiere (Geldmarktpapiere), Fazilitäten der Zentralbank (z. B. Hauptrefinanzierungsinstrument der EZB), Geldmarktderivate (Forward Rate Agreements, Overnight Index Swaps, Geldmarkt-Futures), Schatzanweisungen oder Wechsel. Als Marktteilnehmer fungieren die Zentralbanken (Geldangebot), Kreditinstitute (Geldangebot/Geldnachfrage) und andere Finanzintermediäre, Großunternehmen aus dem Nichtbankensektor oder der Staat mit seinen Untergliederungen (öffentliche Verwaltung, Staatsunternehmen, Kommunalunternehmen) (Geldnachfrage). Auch Transaktionen des Interbankenhandels und des internationalen Kreditverkehrs finden teilweise auf dem Geldmarkt statt. Anleger gehören als Geldnachfrager zu den Marktteilnehmern eines erweiterten Geldmarktbegriffs. Der Preis auf dem Geldmarkt heißt verallgemeinernd Geldmarktzins. Transaktionen werden außerbörslich, z. B. am Telefon, von so genannten Geldhändlern abgeschlossen. Die gehandelte Mindeststückelung beläuft sich in der Regel auf 1 Million Euro.

Der Kapitalmarkt unterscheidet sich vom Geldmarkt vor allem durch die Fristigkeit der Handelsobjekte. Diese Einteilung führte im Jahre 1909 der Ökonom Arthur Spiethoff ein. Sie betrifft auf dem Geldmarkt Laufzeiten oder Fälligkeiten von weniger als zwei Jahren, wobei die Abgrenzung unterschiedlich vorgenommen wird. Die mittlere Fristigkeit (2–4 Jahre) wird in der Fachliteratur entweder dem Geldmarkt oder dem Kapitalmarkt zugeordnet.

Quellen[Bearbeiten]

  • Arthur Spiethoff, Die äußere Ordnung des Geld- und Kapitalmarktes, in: Gustav von Schmoller (Hrsg.), Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich, Heft 2, 1909, S. 17 ff.