Generalvikar

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Ein Generalvikar (lat. vicarius generalis, vicarius „Stellvertreter“) ist in der römisch-katholischen Kirche sowie der altkatholischen Kirche (hier auch als Generalvikarin) der Stellvertreter eines Diözesanbischofs. Ein Generalvikar ist für die Verwaltung der Diözese zuständig, er leitet das Ordinariat oder Generalvikariat, die zentrale Verwaltungsbehörde der Diözese.

Geschichte[Bearbeiten]

Vorläufer der Generalvikare waren in der Alten Kirche vorübergehend eingesetzte Vertreter des Bischofs für die Dauer einer Krankheit oder Abwesenheit, in etwa nach dem Vorbild der römischen Prokuratoren.<ref name = "LThK">Vorlage:LThK</ref> Im Mittelalter, etwa ab dem 9. Jahrhundert, wurden die ursprünglich als Vorsteher der Diakone fungierenden Archidiakone mit dem Ausbau der kirchlichen Strukturen in größeren Diözesen zu Vorstehern der Gerichtsbarkeit und Verwaltung eigens festgelegter Bezirke. Bis zum 13. Jahrhundert entwickelten sich die Archidiakone von Mitarbeitern der Bischöfe zu Prälaten mit Amtsvollmachten, die für ihren Bezirk bischofsähnlichen Umfang annahmen und die Jurisdiktion der Bischöfe stark einschränkten. So oblag ihnen neben der Verwaltung die Aufsicht über den Klerus und ein Teil der bischöflichen Gerichtsbarkeit. Mit Beginn des 14. Jahrhunderts wurden die dem Bischof vorbehaltenen Rechte gegenüber den Archidiakonen stärker betont und deren Überhand nehmende Machtfülle eingeschränkt. Als persönliche Vertreter des Bischofs und diesem unmittelbar verantwortlich wurden zunehmend Offiziale für die Gerichtsbarkeit und Generalvikare für die Verwaltung ernannt und damit nach und nach das Archidiakonatswesen zurückgedrängt.

Die Ernennung von Generalvikaren erfolgte zuerst in großen Diözesen Frankreichs und Deutschlands, später auch in Italien und schließlich kirchenrechtlich abgesichert in der gesamten Römisch-katholischen Kirche. Neben der Entlastung der Bischöfe sicherte sie deren Jurisdiktion, z. B. während der seit Papst Gregor IX. verpflichtenden Ad-limina-Besuche.

Quellen[Bearbeiten]

  • Heinrich Molitor: Der Kompetenzbereich von Generalvikar und Offizial der Erzdiözese Köln während des 17. und 18. Jahrhunderts. Selbstverlag, Köln 1960.