Glaubensbekenntnis

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Ein Glaubensbekenntnis ist in einer Religion ein öffentlicher Ausdruck des persönlichen und kollektiven Glaubens, zu dem der oder die Sprecher sich bekennen.

Ein Glaubensbekenntnis hat verschiedene Funktionen:

  • Es ist Anerkennung und Ausdruck der Gemeinschaft, die durch diesen Glauben gegeben ist (z. B. beim gemeinsamen Rezitieren im Rahmen eines Gottesdienstes).
  • Es fasst die wesentlichen Punkte ihrer Glaubenslehre zusammen.
  • Es enthält eine Selbstverpflichtung, nach diesem Glauben zu leben (z. B. bei der Ordination eines kirchlichen Amtsträgers).
  • Es markiert die zentralen Glaubensinhalte, die eine Religion oder Überzeugung gegen andere Religionen oder Konfessionen abgrenzen.
  • Es gibt die Richtung an, in der diese Glaubensinhalte, oft in Heiligen Schriften dargelegt, verstanden werden (sollen).
  • Es kann in bestimmten Kampfsituationen zum Ausdruck der ultimativen Entscheidung für den eigenen, gegen den Glauben anderer werden.

Glaubensbekenntnis ist eine Übersetzung des Wortes „Konfession“ des evangelischen Kirchenlieddichters Philipp von Zesen.

Quellen[Bearbeiten]

  • Günter Lanczkowski, Erhard S. Gerstenberger, Asher Finkel, Klaus Wengst u. a.: Glaubensbekenntnis(se). In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 13, de Gruyter, Berlin / New York 1984, ISBN 3-11-008581-X, S. 384–446.