Kredit

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Unter Kredit (abgeleitet von lat. credere, „glauben, vertrauen“ und creditum, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; engl. credit oder loan Leihe) versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer zukünftigen Tilgung und häufig auch zu einer Gegenleistung in Form von Kreditzinsen verpflichtet.

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Kreditbegriff ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl wirtschaftlicher Fallgestaltungen, bei denen der Schuldner von der Verpflichtung befreit ist, seine Leistung sofort zu erbringen. Deshalb darf der Kreditbegriff nicht auf den Bankkredit verengt werden, weil auch in vielen anderen Alltagssituationen bereits Kreditgewährung vorliegt, auch wenn dies von den Beteiligten oft nicht wahrgenommen wird. Jede Vorleistung bei gegenseitigen Verträgen ist ein Kredit, weil jemand im Vertrauen darauf vorleistet, dass die Gegenseite ihrerseits ihre vertraglichen Verpflichtungen erbringen kann und will. Das konstituierende Merkmal eines Kredits ist die Zeitdifferenz, die zwischen dem Zeitpunkt der Leistung und dem Zeitpunkt der Gegenleistung auftritt. Dabei kann es sich auch um Kredite handeln, die in der Überlassung von vertretbaren Sachen (Sachdarlehen) bestehen.

Etymologisch gibt es den Kreditbegriff erst seit dem aufblühenden Kapitalismus des 19. Jahrhunderts, vorher benutzte man Begriffe wie Darlehen, Locatio conductio, Nexum oder Mutuum. Das „Creditum“ war eine Schuld und kein Darlehen und entstand mit jeder Forderung. Deshalb heißt heute in Fremdsprachen jeder Forderungsinhaber Kreditor (engl. creditor, frz. créditeur oder it. creditore). Der italienische Codice civile (CC) nennt jede Forderung credito (Art. 1992 CC).