Legatus

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Als Legatus (aus dem lateinisch legare für „gesetzlich verfügen“ oder „jemanden von Amts wegen absenden“ entlehnt; verwandt mit legal, vergleiche auch Delegation) wurden im antiken Rom verschiedene politische Amtsträger bezeichnet.

Legaten als Gesandte[Bearbeiten]

Legaten (Gesandte) übernahmen seit republikanischer Zeit die außenpolitische Vertretung Roms, insbesondere außerhalb Italiens. Zehn Legaten (decem legati) konnten eine Kommission bilden, die einen römischen Feldherrn bei Friedensverhandlungen beriet. In der Kaiserzeit waren die Legaten mit weitreichenden Vollmachten ausgestattete Befehlshaber und Vertreter des römischen Kaisers in den Grenzprovinzen.

Quellen[Bearbeiten]

  • Peter Kehne: Legatus. In: Der Neue Pauly (DNP). Band 7, Metzler, Stuttgart 1999