Mord

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Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird. In der Regel unterscheiden historische und aktuelle Strafrechtssysteme zwischen einer einfachen oder minder qualifizierten vorsätzlichen Tötung und einer besonders verwerflichen Form, nach deutschem Sprachgebrauch dem „Mord“. Die Definition und systematische Stellung der in der Regel mit einem höheren Strafmaß sanktionierten zweiten Tötungsart variiert jedoch recht stark zwischen den verschiedenen Rechtssystemen.

Die Häufigkeit von Morden sank in westlichen Ländern vom späten Mittelalter bis zur Gegenwart von 20 bis 70 pro 100.000 Einwohner und Jahr auf zirka einen Fall.

Dogmatik[Bearbeiten]

Aus Sicht der strafrechtsdogmatischen Systematik wird „Mord“ in unterschiedlichen Rechtsordnungen als Grundtatbestand, Qualifikation oder eigenes Delikt sui generis angesehen. Hinsichtlich der Definition bezieht die Unterscheidung sich in den meisten Fällen entweder auf das „ethische Moment des Gesamtbilds der Tat“ oder auf das „psychologische Moment der Entschlussfassung“. Im letzteren Fall unterscheidet sich Mord von anderen Tötungsdelikten oft nur in der mens rea, dem subjektiven Tatbestand. Diese auf das römische Recht zurückgehende Abgrenzung zwischen Affekts- und Vorbedachtstötung, die kennzeichnend für das psychologische Moment der Entschlussfassung ist, wird von Teilen der Literatur als „Weltrecht“ (Kohler) angesehen. Dies ist jedoch zweifelhaft, da eine über alle Zeiten und Kulturen anerkannte Definition des Mordes nicht existiert. Im Völkerstrafrecht wird Mord wegen der daraus resultierenden Abgrenzungsschwierigkeit zum Teil mit vorsätzlicher Tötung gleichgesetzt.

Treffen die Tatbestände Raub (zum Zwecke einer gewaltsamen Wegnahme) und Mord bei einer Tatausübung aufeinander, spricht man vom „Raubmord“.