Völkerstrafrecht

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Als Völkerstrafrecht wird die Gesamtheit der völkerrechtlichen Normen bezeichnet, welche die Strafbarkeit einzelner Individuen unmittelbar regeln. Völkerrechtsverbrechen sind der Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression. Bei diesen Verbrechen wird davon ausgegangen, dass ihre Auswirkungen über einen einzelnen Staat hinausgehen und die internationale Gemeinschaft insgesamt damit ein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen hat.

Zugleich erweisen sich das nationale Strafrecht und die nationale Justiz in diesen Fällen häufig als unzureichend. Da Völkerrechtsverbrechen in der Regel von Angehörigen eines Staatsapparats begangen oder zumindest unterstützt werden, können diese oftmals auf die nationale Strafverfolgung erheblichen Einfluss ausüben. Die hieraus folgende Straflosigkeit (englisch: impunity) der Täter wird nach heutigem Verständnis als Verstoß gegen die universell geltenden Menschenrechte der Opfer angesehen. Die Entwicklung des Völkerstrafrechts steht in engem Bezug zur Entwicklung der Menschenrechte. Während die Menschenrechte jedoch Individuen berechtigen, regelt das Völkerstrafrecht Verantwortung und Verpflichtung von Einzelpersonen. Dabei ist das Völkerstrafrecht – wie das Strafrecht allgemein – das schärfste Mittel (ultima ratio) und findet nur bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen Anwendung.

Das Völkerstrafrecht stellt eine entscheidende Veränderung zweier grundlegender Prinzipien des klassischen Völkerrechts dar. Indem es Einzelpersonen unmittelbar verpflichtet, stellt es einerseits einen Umbruch im hergebrachten völkerrechtlichen Verständnis dar, wonach allein Staaten Völkerrechtssubjekte sind. Zum anderen findet der Grundsatz der staatlichen Souveränität Einschränkungen, da schwere Menschenrechtsverletzungen nicht mehr als innere Angelegenheiten eines Staates angesehen werden, sondern international verfolgt werden können.

Neben den materiellrechtlichen Voraussetzungen, welche eine Strafbarkeit im Einzelnen festlegen, gehört auch das dazugehörige Prozessrecht zum Völkerstrafrecht. Hierzu gehören etwa Regelungen zur Verfahrensweise vor internationalen Strafgerichten. Die heute wichtigste Institution zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts ist der Internationale Strafgerichtshof.