Völkerrechtssubjekt

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Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.

Originäre und derivative Völkerrechtssubjekte[Bearbeiten]

Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:

Des Weiteren können Bundesstaaten ihren jeweiligen Gliedstaaten – bei denen es sich zwar in staatsrechtlicher, aber nicht in völkerrechtlicher Hinsicht um originäre Rechtssubjekte handelt – die Befugnis verleihen, in begrenztem Umfang am Völkerrechtsverkehr teilzunehmen.

Völker selbst sind keine Völkerrechtssubjekte.