Internationaler Strafgerichtshof

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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; International Criminal Court, ICC; frz. Cour pénale internationale, CPI) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande) außerhalb der Vereinten Nationen. Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17.07.1998. Er nahm seine Tätigkeit am 01.07.2002 auf und ist für 123 Staaten (60 % aller Staaten der Erde mit etwa 30 % der Weltbevölkerung) zuständig.

Seine Zuständigkeit umfasst die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, soweit sie nach seiner Gründung begangen wurden. Im Dezember 2017 einigten sich die Vertragsstaaten, auch das Verbrechen der Aggression in seine Zuständigkeit aufzunehmen, mit Wirkung ab Juli 2018. Zwar besitzt der IStGH keine universelle, jedoch eine weitreichende Zuständigkeit, die im Römischen Statut konkret festgeschrieben ist. Gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit ist seine Kompetenz zur Rechtsprechung nachrangig; er kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist, sog. Grundsatz der Komplementarität.

Der IStGH ist eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinn, aber kein Teil der Vereinten Nationen. Darin unterscheidet er sich von dem umgangssprachlich als „UN-Kriegsverbrechertribunal“ bezeichneten Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und dem Internationalen Strafgericht für Ruanda (ICTR). Deren Zuständigkeit betraf nur bestimmte Konflikte, der IStGH dagegen unterliegt keiner derartigen Beschränkung.

Der IStGH wird von derzeit 123 Vertragsstaaten unterstützt, darunter alle Staaten der Europäischen Union. Länder wie China, Indien, die Vereinigten Staaten, Russland, die Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen.

Die Beziehung des IStGH zu den Vereinten Nationen ist in einem Kooperationsabkommen geregelt. Er wird entweder aufgrund der Unterbreitung einer Situation an den Gerichtshof durch einen Vertragsstaat, einer Verweisung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder aufgrund eigener Initiative des Anklägers (proprio motu) tätig.

Seit dem 11. März 2021 steht der polnische Richter Piotr Hofmański dem IStGH als Präsident vor, wo er bereits seit 2015 arbeitet. Erste Vizepräsidentin ist Luz del Carmen Ibáñez Carranza aus Peru, Zweiter Vizepräsident der kongolesische Richter Antoine Kesia-Mbe Mindua. Chefankläger ist seit dem 16.07.2021 der britische Jurist Karim Ahmad Khan. Bei der Richterwahl 2020 zum Internationalen Strafgerichtshof wurden im Dezember 2020 sechs neue Richter gewählt, die am 10.03.2021 vereidigt wurden.