Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, oftmals auch als Weltsicherheitsrat bezeichnet, ist ein Organ der Vereinten Nationen. Er setzt sich aus fünf ständigen (permanent members, auch P5 genannt) und zehn nichtständigen Mitgliedern (elected members) beziehungsweise Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder (Frankreich, Russland, die Vereinigten Staaten, die Volksrepublik China und das Vereinigte Königreich) haben bei der Verabschiedung von Resolutionen ein erweitertes Vetorecht und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet.

Die konstituierende Sitzung des Sicherheitsrats fand am 17.01.1946 statt; diese und die folgenden 23 Sitzungen wurden im Londoner Church House abgehalten, spätere Sitzungen fanden im Hunter College in der Bronx, im Henry Hudson Hotel an der Fifth Avenue in Manhattan sowie in der Sperry-Gyroscope-Fabrik in Lake Success statt, bevor der Rat 1951 sein derzeitiges Domizil, das UN-Hauptquartier, am East River in Manhattan bezog.

Aufgaben[Bearbeiten]

Nach Artikel 24 I der Charta der Vereinten Nationen sollen ihm die Mitgliedstaaten „die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen. Während andere UNO-Organe unmittelbar nur Empfehlungen abgeben können, kann der Sicherheitsrat nach den Bestimmungen des Kapitels VII der Charta Entscheidungen mit Bindungswirkung für die Mitgliedsstaaten treffen – „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“. Dabei besteht eine grundsätzliche Rechtsbindung an die Normen der UNO-Charta. Neben der politischen Prärogative des Sicherheitsrates zur Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 in concreto kann seine Praxis zur Fortbildung bestehenden Rechts führen. Nach herrschender Meinung darf sich der Sicherheitsrat mangels eigener Rechtssetzungsbefugnis dabei jedoch nicht in dezidierten Widerspruch zu den anerkannten Rechtsquellen des Völkerrechts setzen (Auslegung contra legem). Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen allerdings keiner wirksamen Rechtskontrolle.

Mitglieder des Sicherheitsrates[Bearbeiten]

Der Rat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern, die jeweils den Vereinten Nationen angehören. Bei Gründung der Vereinten Nationen waren es noch fünf ständige und sechs nichtständige Mitglieder gewesen. Am 17. Dezember 1963 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Resolution 1991 (XVIII) die Erhöhung der Zahl der nichtständigen Mitglieder von sechs auf zehn. Begründet wurde dies mit der steigenden Zahl der UNO-Mitgliedsstaaten insgesamt.

Jedes Jahr wird die Hälfte der nichtständigen Mitglieder durch die UN-Generalversammlung auf zwei Jahre neu gewählt. Sie werden nach regionalen Gruppen ausgesucht und von der Generalversammlung bestätigt. So wird darauf geachtet, dass von den zehn nichtständigen Mitgliedern drei aus Afrika, zwei aus Asien, zwei aus Lateinamerika, eines aus Osteuropa und zwei aus Westeuropa oder der übrigen westlichen Welt (Kanada, Australien oder Neuseeland) kommen. Diese nichtständigen Mitglieder treten ihr Amt jeweils zum 1. Januar eines Jahres an. Zwischen dem Ausscheiden eines Staates aus dem Sicherheitsrat und der Wiederwahl muss mindestens ein Jahr liegen – eine direkte Wiederwahl ist also ausgeschlossen. Ein nicht festgeschriebenes, aber dennoch praktiziertes Gesetz ist, dass innerhalb oben genannter Weltregionen ein rotierendes System herrscht, das allen Ländern ermöglicht, in einem festen Turnus einen Sitz im Sicherheitsrat zu haben. Der Vertreter eines jeden Sicherheitsratsmitglieds muss jederzeit im UNO-Hauptquartier erreichbar sein, damit der Rat jederzeit zusammentreten kann.

Ständige Mitglieder mit Vetorecht[Bearbeiten]

  • Französische Republik
  • Russische Föderation (seit 1991); zuvor Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Volksrepublik China (seit 1971); zuvor Republik China

Diese Mitglieder haben bei bestimmten Beschlüssen des Sicherheitsrats ein Vetorecht. Zur Erläuterung des Vetorechts siehe Abschnitt Beschlüsse und den Artikel UNO-Vetomacht.

Nichtständige Mitglieder[Bearbeiten]

Die zehn nichtständigen Sitze werden unter den Regionalen Gruppen der UN aufgeteilt: Der afrikanische Block hat Anspruch auf drei Sitze. Asien, die Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten und die Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten je auf zwei und Osteuropa auf einen Sitz. Jedes Jahr werden fünf nichtständige Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren durch die Generalversammlung neu gewählt.

Der Vorsitz im Weltsicherheitsrat wechselt im Monatsturnus unter den Mitgliedern, in alphabetischer Reihenfolge der englischen Staatenbezeichnungen. Neben den ständigen und nichtständigen Mitgliedern hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Er verfügt jedoch über kein Stimmrecht.

Quellen[Bearbeiten]