Nationaler Volkskongress

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Der Nationale Volkskongress (Quánguó Rénmín Dàibiǎo Dàhuì; kurz NVK) ist formell die gesetzgebende Körperschaft der Volksrepublik China. Da jedoch Oppositionsparteien aufgrund der Einparteienherrschaft der Kommunistischen Partei (und kleinerer Blockparteien der Nationalen Front, die sogenannten “Acht demokratischen Parteien und Gruppen”) verboten sind, gilt der Volkskongress als reines Absegnungsorgan für Entscheidungen der Zentralregierung bzw. Partei. Er wird nicht als Parlament bezeichnet, da sich die Volksrepublik China als Räterepublik versteht. Somit ist es faktisch ein Scheinparlament (eine Abstimmungsmaschine), die Wahlen gelten als Scheinwahl.

Der NVK besteht aus rund 3.000 Abgeordneten und ist damit formal die größte Legislative der Welt. Allerdings tagen davon nur etwa 150 Abgeordnete, welche den Ständigen Ausschuss des Volkskongresses bilden, das ganze Jahr über. Die übrigen Mitglieder tagen nur ca. zwei Wochen pro Jahr und üben somit eine hauptsächlich symbolische Funktion aus.

Rechtsgrundlage des Volkskongresses sind Artikel 57 bis 78 der Verfassung der Volksrepublik China. Faktisch unterliegt der Volkskongress der kommunistischen Parteiführung und den von ihr ernannten Staatsministerien. Die Abgeordneten entscheiden immer fast einstimmig und haben mit Ausnahme eines Autobahngesetzes im Jahre 2000 noch nie seit dem Bestehen des Volkskongresses ein Gesetz abgelehnt. Im Jahre 2014 bekräftigte die Kommunistische Partei offiziell, dass der Volkskongress „unerschütterlich an der Führung der Kommunistischen Partei festhalten“ müsse. Nur dem Ständigen Ausschuss kommt teilweise politische Relevanz zu: Während der Ausgang einer Abstimmung grundsätzlich von der Parteiführung vorbestimmt ist, holen Abgeordnete bei der Gestaltung von Gesetzen Rückmeldung von betroffenen Industrie- oder Interessenvertretern ein.

Quellen[Bearbeiten]