Interessenvertretung

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Eine Interessenvertretung (auch Interessengruppe, seltener Interessensvertretung oder Interessensgruppe) ist eine Person, Gruppe oder Institution, die Interessen einer bestimmten Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Berufsgruppe definieren und vertreten soll. Interessenvertretungen werden auch – nicht selten negativ konnotiert – als Lobbys bezeichnet.

Oft treten solche Vertretungen in Konfliktsituationen als Pressure Groups auf, die auf Entscheidungsträger Druck auszuüben versuchen. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein solcher Druck zum Erfolg führt, desto mächtiger ist die Interessenvertretung.

Grundgedanke[Bearbeiten]

Der Begriff des Interessenverbandes ist definiert als: „Ein freiwilliger oder durch verschiedene Formen des Zwanges erfolgter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der zu einem Mindestmaß verfasst ist, um Interessen der Mitglieder entweder selbst zu verwirklichen oder durch Mitwirkung oder Einwirkung auf Gemeinschaftsentscheidungen durchzusetzen, ohne selbst die Übernahme politischer Verantwortung anzustreben.“

Grundgedanke der Interessenvertretung ist immer die Mitbestimmung, das heißt, Menschen und Unternehmen, die von gesellschaftlichen oder anderen Entscheidungen und Entwicklungen betroffen sind, die Gelegenheit der Mitsprache und darüber hinaus der Beteiligung an Entscheidungen zu geben. Dies dient dem sozialen Frieden und ist meist zweckbezogen.

Da aber nicht alle mit allen zugleich beraten und verhandeln können, ist es in der Regel erforderlich, dass die vertretenen Personen innerhalb der Interessenvertretung die Möglichkeit haben, gemeinschaftlich und demokratisch eine einheitliche Position zu entwickeln, die dann von den Mitgliedern getragen und von den Vertretern nach außen artikuliert wird.

Quellen[Bearbeiten]

  • Florian Busch-Janser: Staat und Lobbyismus – Eine Untersuchung der Legitimation und der Instrumente unternehmerischer Einflussnahme. ISBN 3-938456-00-0.