Rechtsbuch: Versionsgeschichte

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9. Mai 2024

4. Februar 2024

  • AktuellVorherige 15:5015:50, 4. Feb. 2024Martina Diskussion Beiträge 1.652 Bytes +1.652 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Der Ausdruck '''Rechtsbuch''' bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine private Rechtsaufzeichnung des Mittelalters bzw. der frühen Neuzeit. Der Begriff definiert sich als Gegensatz zu Gesetzen, Verordnungen und anderen durch Inhaber herrschaftlicher oder staatlicher Macht verfasste Rechtstexte. Von den Rechtsbüchern abzugrenzen sind aber auch bloße Lehrbücher und Kommentierungen des herrschaftlichen Rechts. == Inhalt == Zumeist handelt es…“