Sachenrecht

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Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden. Zu den Sachen gehören dabei die beweglichen Sachen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.

Rechtsfamilien[Bearbeiten]

Common law[Bearbeiten]

Deutscher Rechtskreis[Bearbeiten]

Romanischer Rechtskreis[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]