Steuerrecht (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Twilight-Line Medien
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Steuerrecht''' ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, die die wesentlichen Vorschriften des Steuerverfahrensrechts enthält, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetz…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Steuerrecht''' ist das Spezialgebiet des [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]], das die Festsetzung und Erhebung von [[Steuer]]n regelt. Das Verfahren der [[Steuerfestsetzung]] und -erhebung wird weitgehend durch die [[Abgabenordnung]] bestimmt, die die wesentlichen Vorschriften des [[Steuerverfahrensrecht]]s enthält, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die [[Rechtsnorm]]en gerechnet, die sich mit der [[Finanzverwaltung (Deutschland)|Steuerverwaltung]] und der [[Finanzgerichtsbarkeit]] befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des [[Finanzverwaltung (Deutschland)|Steueraufkommens]] befassen (Teile des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]] und das [[Zerlegungsgesetz]]). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.
Das '''Steuerrecht''' ist das Spezialgebiet des [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]], das die Festsetzung und Erhebung von [[Steuer]]n regelt. Das Verfahren der [[Steuerfestsetzung]] und -erhebung wird weitgehend durch die [[Abgabenordnung]] bestimmt, die die wesentlichen Vorschriften des [[Steuerverfahrensrecht]]s enthält, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die [[Rechtsnorm]]en gerechnet, die sich mit der [[Finanzverwaltung (Deutschland)|Steuerverwaltung]] und der [[Finanzgerichtsbarkeit]] befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des [[Finanzverwaltung (Deutschland)|Steueraufkommens]] befassen (Teile des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]] und das [[Zerlegungsgesetz]]). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.


Das Wort „[[Steuer]]“ kommt aus dem [[Althochdeutsch]]en ''stiura'' und bedeutet so viel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der [[Legaldefinition]] in {{§|3|ao|juris}}[[Abgabenordnung|Abgabenordnung (AO)]] sind Steuern Geldleistungen, die
Das Wort „[[Steuer]]“ kommt aus dem [[Althochdeutsche Sprache|Althochdeutsch]]en ''stiura'' und bedeutet so viel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der [[Legaldefinition]] in {{§|3|ao|juris}}[[Abgabenordnung|Abgabenordnung (AO)]] sind Steuern Geldleistungen, die


* nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und
* nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und

Version vom 23. April 2024, 08:01 Uhr

Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, die die wesentlichen Vorschriften des Steuerverfahrensrechts enthält, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.

Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura und bedeutet so viel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der Legaldefinition in Vorlage:§Abgabenordnung (AO) sind Steuern Geldleistungen, die

  • nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und
  • von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde)
  • zur Erzielung von Einnahmen
  • allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes (Zölle) und Agrarabschöpfungen der Europäischen Union gehören ebenfalls zu den Steuern.

Quellen

  • Klaus-Dieter Drüen: Allgemeines Steuerrecht 16., überarbeitete Auflage 2017, S. 3