Universität Leipzig

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Die Universität LeipzigAlma Mater Lipsiensis – ist eine Universität des Landes Sachsen in Leipzig. Sie ist mit ihrem Gründungsjahr 1409 eine der ältesten europäischen Universitäten und nach der Universität Heidelberg (1386) die zweitälteste ohne Unterbrechung betriebene Universität im heutigen Deutschland. Sie bietet das Fächerspektrum einer Volluniversität an.

Bereits kurz nach ihrer Bestätigung durch Papst Alexander V. im Jahre 1409 wurde 1415 die medizinische Fakultät der Universität Leipzig gegründet, die heute mit 1.300 Betten in 28 Kliniken und Polikliniken das größte Klinikum Leipzigs bildet. Von 1953 bis 1991 trug die Universität den Namen von Karl Marx. Die 1240 erbaute Klosterkirche des Dominikanerklosters St. Pauli, die 1543 der Universität übereignet worden war und den Zweiten Weltkrieg überdauert hatte, wurde 1968 auf Betreiben der SED-geführten Stadtverwaltung gesprengt. An ihrer Stelle steht heute das Paulinum.

Im Wintersemester 2021/22 waren 31.022 Studierende eingeschrieben und es lehrten 452 Professoren an 14 Fakultäten in 17 zentralen Einrichtungen.

Mit der Universität Leipzig sind 20 Nobelpreisträger assoziiert, darunter Theodor Mommsen, Carl Bosch, Werner Heisenberg und Svante Pääbo (2022); weiterhin 6 Humboldt-Professuren und 4 Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preisträger. Zu den ehemaligen Studenten der Universität zählen auch Johann Wolfgang von Goethe, Richard Wagner, Erich Kästner und Angela Merkel.

Geschichte[Bearbeiten]

Gründung der Universität[Bearbeiten]

Nachdem infolge von Streitigkeiten an der Karls-Universität Prag im Zusammenhang mit der Hussiten-Bewegung der böhmische König Wenzel IV. durch das Kuttenberger Dekret die dortige böhmische Nation gegenüber den anderen Universitätsnationen bevorzugte, zogen 1409 etwa 1000 der dortigen deutschen Lehrkräfte und Studenten nach dem in der damaligen Markgrafschaft Meißen gelegenen Handelszentrum Leipzig, wo die Artistenfakultät den Lehrbetrieb aufnahm. Dieser wurde sofort von der Stadt ein Gebäude in der Petersstraße übereignet. Noch 1409 wurde das „Studium generale“ durch Papst Alexander V. bestätigt. Am 02.12.1409 wurde Johannes Otto von Münsterberg zum Rektor gewählt und die Universitätssatzung verlesen.

Die Angehörigen der Universität gehörten nach ihrer Herkunft zu vier Nationen: der meißnischen (der wettinische Herrschaftsbereich), der sächsischen (Nord-/Nordwestdeutschland, Skandinavien, England), der bayrischen (Süd-/Südwestdeutschland, Süd- und Westeuropa) und der polnischen (Schlesien, Ostdeutschland, Osteuropa). Eine gewisse Sonderstellung nahmen die Sorben ein: Diese Studenten wurden in der Matrikel des ersten Semesters keiner Nation zugeordnet, da Unklarheit über ihre Zugehörigkeit herrschte. Auch wenn die Sorben in der Matrikel zum folgenden Sommersemester 1410 ausdrücklich der meißnischen Nation zugewiesen wurden, blieben sie bis zum Sommersemester 1414 separat als „de Lusacia“ (aus der Lausitz) aufgelistet. Verfassung und Statuten wurden unter Weglassung der böhmischen Nation aus Prag übernommen. Die Landesherren, Friedrich der Streitbare und Wilhelm der Reiche, bewilligten der Universität anfangs einen Jahresetat von 500 Gulden. Hieraus wurden je Universitätsnation fünf Magister bezahlt. Die übrigen mussten ihren Lebensunterhalt aus Studien- und Prüfungsgebühren sowie anderen Einkünften selbst bestreiten. Die Zahl der Immatrikulierten schwankte in der Anfangszeit zwischen 50 und 200 pro Semester, wobei das Sommersemester immer eine stärkere Frequenz als das Wintersemester aufwies. Im Sommer 1440 begegnet mit 300 neu eingeschriebenen Studenten erstmals eine größere Zahl.

Zu den Studia humanitatis sind in Leipzig spätestens seit 1462 konkrete Überlieferungen vorhanden, die sich u.a. mit den Namen von Peter Luder und Hartmann Schedel verbinden lassen. Von Luder ist die Leipziger Einladung zu seiner Antrittsvorlesung erhalten geblieben. Luder war gewissermaßen der Kristallisationspunkt der humanistischen Bewegung. Mit seinem baldigen Weggang aus Leipzig folgten ihm seine Schüler nach Italien und der Leipziger Humanistenkreis löste sich auf. Im Jahr 1479 immatrikulierte sich Konrad Wimpina an der Universität. Dieser widmete der Universität und der Stadt eine in lateinischen Versen gehaltene Beschreibung in den Jahren 1485 bis 1490.

1415 wurde mit ihrem ersten Dekan, dem schon im Oktober 1409 an der Universitätsgründung beteiligten Gerhard Hohenkirche die medizinische, 1446 die juristische Fakultät gegründet. Mit der Fakultätsgründung war offenbar auch das Recht zur Führung eigener Siegel verbunden. Das große Universitätssiegel zeigt die Schutzheiligen des Bistums Merseburg, St. Laurentius und Johannes den Täufer. 1543 wurde die Universität durch Übernahme des ehemaligen Dominikanerklosters mit der Klosterkirche St. Pauli stark erweitert. Zwei Jahre später wurde diese durch Martin Luther als Universitätskirche geweiht. Caspar Borner und Joachim Camerarius stehen als Vertreter der Universität beispielhaft für eine enge Verbindung von Humanismus und Reformation und damit für die Erneuerung der Universität. Diese wurde überschattet durch den Schmalkaldischen Krieg von 1546/47 und den Tod Caspar Borners.

Bis in reformatorischer Zeit stellte der Bischof von Merseburg als Vertreter des Papstes zugleich auch den Kanzler der Universität. Für die Folgezeit konstatiert Jens Blecher: „Besonders der Landesherr gewinnt nach 1542 als Schutzherr der Universität wesentlich mehr Einfluss, zunächst durch das Besetzungsrecht über die landesherrlich gestifteten Professuren und weiterhin über das Merseburger Bistum und das damit verbundene Kanzleramt. Denn nach dem Tod des letzten katholischen Bischofs fortan die Geschicke des Bistums.“

Die Universität war Grundherr über mehrere sogenannte Universitätsdörfer bis in das 19. Jahrhundert hinein. Dann ging die von der Universität über diese Dörfer ausgeübte Gerichtsbarkeit an das Kreisamt Leipzig über. Bereits früher verlor die Universität schrittweise ihre wirtschaftliche und akademische Autonomie gegenüber dem Landesherrn. Der Primat des Willens des Landesherrn ist spätestens im 18. Jahrhundert bei Berufungen von Professoren und selbst von Sprach- und Exerzitienmeistern zu belegen, indem er hierbei das letzte Wort hatte; im Promotionswesen lässt sich dasselbe feststellen.