Volluniversität

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Als Volluniversität (lat. universitas litterarum) bezeichnet man eine Hochschule, an der das Studium der grundlegendsten wissenschaftlichen Fachbereiche möglich ist. Klassischerweise wurden darunter also mindestens Geisteswissenschaften (einschließlich Philosophie/Theologie), Mathematik, Jura und Medizin verstanden. Seit der frühen Neuzeit ist dieses Repertoire durch die Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften usw. ergänzt worden. Ist sie noch in der traditionellen Weise organisiert, verfügt sie über die entsprechenden Fakultäten. Eine Volluniversität besitzt in aller Regel das Recht, in all diesen Fächern Promotionen und Habilitationen durchzuführen. Aufgrund der Sonderentwicklung des deutschen Hochschulsystems mit der frühen Verselbständigung der Technischen Hochschulen (TH) schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts werden die Ingenieurwissenschaften in Deutschland nicht immer als konstitutiv für eine Volluniversität angesehen. Der Begriff ist damit allein über den Kanon der an einer Hochschule angebotenen Fächer definiert und besagt nichts über die Qualität in den einzelnen vorhandenen Fächern.

Die Volluniversität unterscheidet sich damit von solchen Hochschulen, die lediglich auf einen Ausschnitt an Fächern spezialisiert sind (zum Beispiel Medizinische Hochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen, Technische Universitäten usw.).