Anstalt des öffentlichen Rechts

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Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen worden sind.

Allgemeines[Bearbeiten]

Die Anstalt des öffentlichen Rechts bündelt sachliche Mittel (z. B. Gebäude, Ausstattung, Fuhrpark) und Personal (Planstellen für Beamte und Arbeitnehmer) in einer Organisationseinheit. Überwiegend sind die Anstalten des öffentlichen Rechts rechtlich selbständig, haben also eine öffentlich-rechtliche Rechtsform.