Aristokratische Republik

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Aristokratische Republik bezeichnet eine Herrschaftsform, in welcher idealtypisch die Besten, real eher die wohlhabendsten im Rahmen einer republikanischen Staatsform herrschen. Oft wird aber aristokratische Herrschaft mit der des Adels gleichgesetzt. Man spricht auch von einer Adelsrepublik als einer besonderen Form des Ständestaates. Abweichend davon existierten jedoch auch bürgerliche Patrizierherrschaften im Rahmen der Städtearistokratien.

Solche ständestaatliche Tendenzen waren im 16. Jahrhundert in ganz Europa verbreitet. Sie waren Erbe hochmittelalterlicher Städtegründungen, Stadtwirtschaften und Ständebildungen in schwach organisierten Ländern oder Ergebnis eines erfolgreichen Abwehrkampfes gegen zentralistische Herrschaftsbestrebungen führender Fürsten. Es existierten jedoch bereits zuvor im antiken Kontext ähnliche Staatsgebilde (vgl. z. B. römischer Senat, germanische Adelsherrschaften). Vom Wesen her ein autonomer Ständestaat, waren aristokratische Republiken dadurch gekennzeichnet, dass sie nur von einem privilegierten Stand, dem Patriziat, ratsfähigen Familien oder einer Adelsschicht dominiert wurden. Letztlich unterlagen sie dem Expansionsdrang absolutistischer Staaten, den sich herausbildenden Nationalstaaten sowie neuem demokratischen Gedankengut und scheiterten am fehlenden Reformwillen der führenden Schicht.

Quellen[Bearbeiten]

  • Nadir Weber: Die Republik des Adels. Zum Begriff der Aristokratie in der politischen Sprache der Frühen Neuzeit. In: Zeitschrift für Historische Forschung 38, Heft 2 (2011), S. 217–258.