Aufstand

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Ein Aufstand, teils auch Volksaufstand, Rebellion oder (veraltet) Insurrektion genannt, ist im engeren Sinne ein offener, gewaltsamer Widerstand mehrerer Personen gegen eine Staatsgewalt. Dies bedeutet fallweise eine bewaffnete Widerstandsaktion gegen eine bestehende Regierung; Vorform eines Aufstandes sind oft Straßenschlachten in Regierungs- und Bevölkerungszentren. Aufständische nennt man auch Rebellen, besonders von Seiten der mit ihnen sympathisierenden Partei, etwa im Ausland. Eine veraltete Bezeichnung ist Insurgenten.

Gewaltsamer Aufstand[Bearbeiten]

Interventionsverbot[Bearbeiten]

Aufständischen, die sich im Kampf gegen ihre etablierte Regierung befinden, dürfen dritte Staaten gemäß dem völkerrechtlichen Interventionsverbot der UN-Charta (Artikel 2, Ziffer 7) keine Hilfe leisten, weder in Form von Finanzierung, Waffen, Ausbildung noch Logistik. Nur humanitäre Hilfe darf geleistet werden, also zur Versorgung der Bevölkerung, der Verwundeten und Gefangenen.

Völkerrechtlicher Status[Bearbeiten]

Wenn die Aufständischen eine eigene Regierung gebildet haben, können sie als Kriegführende anerkannt werden; dadurch erhalten sie eine partielle Völkerrechtspersönlichkeit. Damit soll die Anwendung des ius in bello erreicht werden, wovon man sich eine Linderung der Schrecken eines Bürgerkrieges verspricht. Wenn die Kampfhandlungen beendet sind und die neue Regierung einen Teil des Staatsgebietes effektiv beherrscht, kommt die Anerkennung als Kriegführender nicht mehr in Frage. Nunmehr kann es sich um ein De-facto-Regime handeln.