Besitzstand der EU

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Mit Besitzstand der EU wird amtlich auf Deutsch die Gesamtheit des gültigen EU-Rechts in der Europäischen Union bezeichnet.

Dieser Besitzstand wird in englischer Sprache als EU's acquis und auf Französisch als acquis de l’Union européenne bezeichnet. Daneben wird auch noch die Kurzform EU-Acquis gelegentlich verwendet.

Der Besitzstand umfasst alle Rechtsakte, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind. Der Besitzstand muss von einem Staat, der der EU beitritt, in seinem kompletten Umfang übernommen werden. Dies betraf zum Beispiel gleichzeitig die zehn Staaten, die im Rahmen der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Allerdings werden im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Beitrittskandidaten in der Regel verschiedene Ausnahme- und Übergangsregelungen vereinbart.

Der von den drei Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) übernommene Teil des EU-Rechts wird als EWR-Acquis bezeichnet.