Bilateralität

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Bilateralität (lat. bis) bedeutet „Zweiseitigkeit“, verwandt sind die Begriffe multilateral (vielseitig) und unilateral (einseitig).

Politik[Bearbeiten]

In der Politik verwendet man das Adjektiv bilateral für Verhandlungen und Abkommen, die ausschließlich zwischen zwei verschiedenen Beteiligten stattfinden. Bilaterale Diplomatie ist immer noch in der Form vieler Verträge zwischen zwei Staaten üblich. Botschaften und Staatsbesuche dienen hauptsächlich dieser Funktion.

Auch ein supranationales Völkerrechtsubjekt wie die Europäische Union kann Partner für ein bilaterales Abkommen sein; so bei den „bilateralen Verträgen Schweiz–EU“.

Der älteste für Deutschland noch in Kraft befindliche bilaterale Vertrag ist der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Preußen und den Staaten des Deutschen Zollvereins einerseits und Argentinien andererseits vom 19.09.1857.