Départementrat

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Der Departementsrat (französisch conseil départemental) ist das oberste gewählte Kollegialorgan eines französischen Departements. Bis 2015 hieß das Gremium Generalrat (Conseil général; deutsch etwa „allgemeiner Rat“).

Geschichte[Bearbeiten]

Durch die Dezentralisierungsgesetze von 1982 wurde die Stellung des Generalrates gegenüber dem von der Regierung ernannten Präfekten gestärkt. Insbesondere wurde die Exekutive des Départements seither vom Präsidenten des Generalrats (französisch président du conseil général) geleitet, der vom Generalrat gewählt wird. Die Mitglieder des Generalrates, die Generalräte (französisch conseillers généraux), wurden in direkter Wahl auf sechs Jahre gewählt. Dabei wurde alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Als Wahlbezirke dienten dabei die Kantone, daher wurden diese Wahlen Kantonalwahlen (französisch élections cantonales) genannt.

Im Zuge der Reform der Gebietskörperschaften wurden durch die Gesetze 402–2013 und 403–2013 vom 17.05.2013 mit Wirkung ab den Wahlen am 22. und 29.03.2015 die bisherigen Generalräte durch die Departementräte ersetzt und das Wahlsystem verändert. Die Reform trug dabei den demographischen Entwicklungen Rechnung, indem sie die teilweise großen Disparitäten zwischen den Kantonen beseitigte, die zu einer ungleichen Repräsentation des Wahlvolkes geführt hatten.