Dekan (Hochschule)

Aus Twilight-Line Medien

Der Dekan oder die Dekanin leitet eine Fakultät bzw. einen Fachbereich einer Hochschule. Die Stellvertretung erfolgt durch den Prodekan; oft der vorherige oder nachfolgende Dekan. Ein Studiendekan ist der Beauftragte für die akademische Lehre (auch Prodekan für die Lehre genannt). Das Amt des Prodekans kann mit dem des Prodekans für die Lehre vereinigt werden.

Deutschland[Bearbeiten]

In Deutschland wird ein Dekan meistens für die Dauer von zwei bis vier Jahren vom Fakultätsrat bzw. Fachbereichsrat gewählt. Seine Lehrverpflichtungen werden reduziert. Angesichts der wachsenden Verantwortung und Komplexität der Aufgaben im Management einer Fakultät bzw. eines Fachbereiches wird zunehmend über hauptamtliche Dekane ohne Lehrverpflichtung diskutiert, einige Hochschulgesetze sehen diese Möglichkeit vor.

An deutschen Hochschulen werden die für Dekane und Professoren vorgesehenen Stellen deutlich häufiger von Männern besetzt. Im Jahr 2019 hatten sieben von 44 befragten Hochschulen gar keine Dekanin, während sieben weitere Hochschulen nur eine einzige Dekanin vorweisen konnten.

Die Rechtsbefugnisse des Dekans sind je nach Land und Hochschule unterschiedlich und im Landeshochschulgesetz definiert. Im Allgemeinen gehören Personal- und Finanzangelegenheiten dazu, wie es gegebenenfalls in der Grundordnung der Hochschule spezifiziert wird: In der Regel obliegt dem Dekan die interne Verteilung der Personal- und Sachmittel, die der Fakultät vom Rektorat bzw. Präsidium der Hochschule zugewiesen werden.

Dekane unterzeichnen die Habilitations- und Promotionsurkunden und überreichen an manchen Hochschulen, beispielsweise bei (öffentlichen) akademischen Festakten Dokumente und Urkunden. Häufig werden Dekane von einem hauptamtlichen Geschäftsführer oder Dekanatsassistenten unterstützt. Sofern vorhanden, wird die fakultätsinterne Verwaltung, welche einem Dekan unterstellt ist als Dekanat bezeichnet. Der Begriff wird ebenfalls für die zu diesem Zweck genutzten Räumlichkeiten verwendet.

Einige Universitäten sehen die Möglichkeit vor, das Amt des Prodekans auch mit studentischen Mitgliedern zu besetzen, so ist dies beispielsweise gemäß den Ordnungen der Universität Rostock und auch der Leuphana Universität Lüneburg sowie der Bauhaus-Universität Weimar Auch an einigen Fachhochschulen, wie beispielsweise der FH Aachen oder der FH Münster, führen Studierende das Amt eines studentischen Prodekans aus.