Deutscher Qualifikationsrahmen

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Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Mit ihm wird das Ziel verfolgt, Transparenz, Vergleichbarkeit und Mobilität sowohl innerhalb Deutschlands als auch in der EU (im Zusammenhang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)) zu erhöhen. Grundlage für die Einordnung bildet dabei die Orientierung an Lernergebnissen, d. h. an erworbenen Kompetenzen. Durch die transparente Beschreibung von Lernergebnissen sollen Bildungsgänge und -abschlüsse zwischen den europäischen Staaten besser vergleichbar gemacht werden. Aufgrund der Orientierung an Lernergebnissen ist auch die Möglichkeit gegeben, nicht-formal und informell erworbene Kompetenzen zuzuordnen. Der DQR hat orientierenden Charakter und beeinflusst weder Zugangsregelungen noch tarifliche Eingruppierungen.

Einordnung[Bearbeiten]

Ausgangspunkt für die Entwicklung des DQR ist der bereits bestehende Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) mit seinen acht Niveaus. Damit den nationalen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann, entwickeln die Staaten der EU jeweils eigene nationale Qualifikationsrahmen, die wiederum auf den EQR verweisen und so eine internationale Vergleichbarkeit ermöglichen. Der Deutsche Qualifikationsrahmen hat somit zweierlei Zielrichtungen – er fördert Transparenz, Vergleichbarkeit und Mobilität in Europa und innerhalb Deutschlands.

Bei der Zuordnung von Qualifikationen zu den acht Niveaustufen des DQR sollen alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems, also Qualifikationen der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung – jeweils einschließlich der Weiterbildung –, einbezogen werden. Darüber hinaus ist es auch erklärtes Ziel, Ergebnisse nicht-formalen und informellen Lernens einzubeziehen.

Der DQR und der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) sind kompatibel. Die Stufen 1 (Bachelor), 2 (Master) und 3 (Promotion) des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse entsprechen hinsichtlich der beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen den Niveaus 6, 7 und 8 des Deutschen Qualifikationsrahmens.

Bei der Anwendung der DQR-Matrix ist zu beachten, dass verschiedene Qualifikationen auf einem Niveau gleichwertig sind, nicht jedoch gleichartig. So hat ein „Meister“ nicht automatisch den akademischen Grad „Bachelor“ inne oder umgekehrt. Ein akademischer Grad kann nur an einer Hochschule erworben werden. Der DQR ersetzt „das in Deutschland bestehende Berechtigungssystem nicht“, d. h. die Zuordnung von Qualifikationen ist nicht verbunden mit einer Neuregelung von Zugangsberechtigungen. Insbesondere berechtigt die Zuordnung einer Qualifikation zu einem DQR-Niveau den Inhaber nicht automatisch zum Zugang zu einer Bildungsmaßnahme auf dem nächsthöheren DQR-Niveau. Welcher Abschluss oder welche Qualifikation den Zugang zu einem Hochschulstudium ermöglicht, legen die Bundesländer jeweils fest.

Ausführliche Informationen zum rechtlichen Status des DQR und zu den bildungspolitischen Zielen der DQR-Entwicklung gibt das DQR-Portal von BMBF und KMK.